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Versand & Lieferung
Wo ist meine Bestellung?
Warum sind nicht alle Artikel angekommen?
Über wen erfolgt die Lieferung?
Was kann ich tun, wenn mit meiner Bestellung etwas schief gelaufen ist?
Rücksendung & Rückerstattung
Habe ich ein Widerrufsrecht?
Was tue ich, wenn die Ware mal einen Fehler/Mangel hat?
Wie kann ich meine Ware zurücksenden?
Wie kann ich meine Bestellung stornieren?
Wie kann ich meine Bestellung ändern?
Wie erhalte ich eine Kopie meiner Rechnung?
Fallen Versandkosten bei einer Rücksendung an?
Zahlung
Welche Bezahlmöglichkeiten habe ich bei Ihnen?
Wie hoch sind die Versandkosten?
Sind in dem Preis der Ware die Mehrwertsteuer und die Versandkosten enthalten?
Wo finde ich auf meiner Kreditkarte die Prüfnummer?
Was passiert mit meinen Kreditkartendaten?
Wann wird meine Rücksendung erstattet?
Gutschein einlösen
Technik Reifen
Sind die Reifen auch neu?
Reifenalter - Wie lange darf ein ungebrauchtes Produkt eigentlich als Neuware verkauft werden?
Wie hoch ist der Fülldruck bei Breitreifen?
RDKS (Reifendruck-Kontrollsystem) – was ist das?
Wo steht was auf einem Reifen?
Gibt es irgendeine Kennzeichnung für Winterreifen anhand der ich erkennen kann, ob ein Reifen den gesetzlichen Mindestanforderungen genügt?
Das auslaufende EU-Reifenlabel
Technik Felgen und Kompletträder
Benötige ich Radbolzen für Stahlkompletträder, wenn ich bereits Radbolzen habe?
Wird bei den Alufelgen das Zubehör mitgeliefert?
Was gehört zu einem Komplettrad?
Wird zu Ihren Felgen und Kompletträdern eine ABE/ ein Gutachten mitgeliefert?
Wer montiert mir die Reifen oder Kompletträder?
Was sind Felgen mit ECE-Kennzeichnung?
Versand & Lieferung
Warum sind nicht alle Artikel angekommen?
Fehlt ein Teil der Lieferung, so erhalten Sie diesen meistens schon am nächsten Tag. Viele Paketdienste verschieben einen Teil der Lieferung wegen voller Auslastung ihrer Transporter.
Sollte ein Teil Ihrer Lieferung dennoch nicht zeitnah bei Ihnen eintreffen, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Über wen erfolgt die Lieferung?
Der Versand erfolgt über Paketdienste (DPD, GLS, DHL, FedEx, Trans-o-Flex oder UPS). Wir senden Ihnen regelmäßige Statusupdates per E-Mail.
Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen ausgewählte Adresse (an Ihre Adresse, an eine abweichende Adresse, an einen Montagebetrieb).
Was kann ich tun, wenn mit meiner Bestellung etwas schief gelaufen ist?
Senden Sie uns in diesem Fall einfach eine E-Mail an info@reifen.com, beschreiben Sie uns bitte genau, was schief gelaufen ist und wir werden uns dann um Ihr Anliegen kümmern.
Rücksendung & Rückerstattung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, oder die letzte Teilsendung oder das letzte Stück im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (reifencom GmbH, Südfeldstr. 16, 30453 Hannover, E-Mail: info@reifen.com Telefon: 0511-12321010) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Was tue ich, wenn die Ware mal einen Fehler/Mangel hat?
Wir sind nicht der Hersteller der von uns gelieferten Ware. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz teilen wir Namen und Anschrift des jeweiligen Herstellers auf Anfrage umgehend mit. Ist die Ware beschädigt oder hat sie einen anderen Mangel (z. B. Lieferung unvollständig), so stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen uns zu. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate beginnend mit dem Tag der Übergabe der Ware an Sie.
Für Unternehmer gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate beginnend mit dem Tag der Übergabe der Ware an Sie. Diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für den Fall der Arglist, des Fehlens einer von uns garantierten Beschaffenheit sowie für Fälle der von uns verschuldeten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für durch uns grob fahrlässig verursachte Schäden. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
Für Reklamationen wenden Sie sich an unseren Kundenservice.
Wie kann ich meine Ware zurücksenden?
Es gibt mehrere Optionen.
Sie können die Ware selbstständig und auf eigene Kosten an uns zurückzusenden. Dabei ist es wichtig, dass Sie uns die Sendungsnummer per E-Mail kommunizieren, damit wir den Wareneingang prüfen können.
Oder Sie nutzen unseren Abholservice. Hierzu melden Sie sich bitte direkt bei unserem Kundenservice. Die Kosten für die Rücksendung werden entsprechend verrechnet.
Wie kann ich meine Bestellung stornieren?
Sie können uns Ihren Stornierungswunsch direkt mitteilen. Melden Sie sich bei uns telefonisch oder per E-Mail.
Wie kann ich meine Bestellung ändern?
Eine Bestelländerung kann ausschließlich schriftlich erfolgen. Es ist ausreichend, wenn Sie uns Ihren Änderungswunsch per E-Mail zusenden. Sie werden anschließend darüber informiert, ob die Änderung noch möglich gewesen ist oder nicht.
Wie erhalte ich eine Kopie meiner Rechnung?
Hierzu können Sie sich direkt bei unserem Kundenservice melden. Die Rechnung wird Ihnen dann erneut per E-Mail zugeschickt.
Fallen Versandkosten bei einer Rücksendung an?
Sie tragen die Kosten für die Rücksendung der Waren.
Zahlung
Welche Bezahlmöglichkeiten habe ich bei Ihnen?
Die Bezahlung der Waren erfolgt wahlweise über eines der folgenden akzeptierten Zahlungsmittel:
Zusatzkosten entstehen Ihnen nur bei Wahl der Zahlungsart "Zahlpause" (s.u.).
Unabhängig von der gewählten Zahlungsart erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail. Wir fakturieren und versenden die Rechnung am Tag des Versands der Ware an Sie. Die Bestellübersicht im Shop kann nicht als Rechnung verwendet werden.
Hinweis: In unseren reifen.com - Filialen akzeptieren wir Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express), Finanzierung, Ticket Plus Edenred oder Zahlpause (Hinweis: Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung. Bei Wahl der Zahlart Zahlpause entstehen Ihnen Zusatzkosten.).
Die reifencom GmbH behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlarten auszuschließen. Die Bezahlung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist leider nicht möglich.
Aufgrund unserer internen Kreditrichtlinien behalten wir uns das Recht vor diese Zahlarten nach erfolgter Prüfung auszuschließen.
Wie hoch sind die Versandkosten?
Der Versand erfolgt pro Bestellung. Die Versandkosten entsprechen einem Anteil an den Kosten für Versand und Verpackung. Den Rest übernehmen wir für Sie.
Die Informationen zur Höhe der Versandkosten entnehmen Sie bitte der Versandkostentabelle.
Sind in dem Preis der Ware die Mehrwertsteuer und die Versandkosten enthalten?
Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweils gültigen MwSt. zzgl. etwaig anfallender Versandkosten.
Wo finde ich auf meiner Kreditkarte die Prüfnummer?
Wenn Sie mit Kreditkarte zahlen wollen, geben Sie bei Ihrer Bestellung bitte die Kreditkartennummer, die 3stellige Prüfnummer (siehe Abbildung unten) und das Gültigkeitsdatum an. Jede aktuelle Kreditkarte hat bereits eine Kartenprüfnummer (MasterCard seit 1997, VISA seit 2001). Dabei wird auf der Rückseite der VISA oder MasterCard im Unterschriftenfeld die Kartennummer wiederholt und direkt danach steht die dreistellige Kartenprüfnummer:
Bei American Express finden Sie die 4-stellige Prüfziffer auf der Vorderseite leicht versetzt abgebildet:
Mit Hilfe der Kartenprüfnummer kann die missbräuchliche Verwendung von Kreditkartendaten eingeschränkt und die Wahrscheinlichkeit finanziellen Schadens - für den Käufer genauso wie für den Händler - verringert werden.
Mit Klick auf den Button "Kaufen" am Ende des Bestellvorganges wird der Bestellwert auf Ihrer Kreditkarte reserviert und mit Versand der Ware abgebucht.
Was passiert mit meinen Kreditkartendaten?
Ihre Kreditkartendaten (sowie alle Daten aus gesicherten SSL-Formularen) werden verschlüsselt von Ihrem Internet-Browser zu unserem Webserver übertragen.
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden für die Abwicklung des Zahlungsvorganges grundsätzlich nur auftragsbezogen genutzt und wir verwenden Ihre Kreditkartendaten nicht über den Zeitpunkt der einmaligen Belastung Ihrer Kreditkarte für eine Bestellung hinaus.
Wann wird meine Rücksendung erstattet?
Sobald der Wareneingang im Zentrallager erfolgt ist und Ihre Ware unserer Reklamationsabteilung gemeldet worden ist, wird eine Gutschrift erstellt und die Rückzahlung umgehend veranlasst.
Ein Gutschein kann für den Onlinekauf auf reifen.com eingelöst werden. Benutzen Sie dafür bitte das Gutscheinfeld im Bestellverlauf. Ein Gutschein kann nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden und ist nur einmalig verwendbar. Eine Aufteilung des Gutscheinwertes auf mehrere Einkäufe ist nicht möglich. Ungenutztes Guthaben verfällt.
Technik Reifen
Im Segment der Qualitäts-, Marken und Premiumreifen verkaufen wir ausschließlich Neureifen. Unsere Reifen entsprechen immer allerhöchsten Ansprüchen und sind aus laufenden Produktionen von den entsprechenden Herstellern. Wir legen bei unseren Reifen größten Wert auf Qualität.
Größten Wert auf Qualität legen wir auch bei unseren runderneuerten Reifen aus europäischer Produktion, für die mit Auslieferungsdatum selbstverständlich die gleichen gewährleistungs- und produkthaftungsrechtlichen Kriterien wie für Neureifen gelten.
Reifenalter - Wie lange darf ein ungebrauchtes Produkt eigentlich als Neuware verkauft werden?
Im Segment der Qualitäts-, Marken und Premiumreifen verkaufen wir ausschließlich Neureifen aus laufenden Produktionen der entsprechenden Hersteller.
Auch wenn laut dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) Reifen unter der Voraussetzung einer sach- und fachgerechten Lagerung bis zu einem Alter von maximal fünf Jahren als neu gelten, liegen die Produktionsdaten unserer angebotenen Reifen i.d.R. erheblich unter dieser Empfehlung. (Quelle: https://www.bundesverband-reifenhandel.de/verbraucher/reifenkauf/)
Gleiches gilt für unsere Zweiradreifen. Wir verkaufen immer Reifen aus den aktuellsten Produktionen. Da wir auch ganz spezielle Motorradreifen vorhalten, die individuell für bestimmte Motorradtypen produziert werden (Sonderkennungen), sind vereinzelt auch ältere Produktionsjahre im Verkauf, die durch fachgerechte Lagerung aber immer in einwandfreien Zustand gehalten werden.
RDKS (Reifendruck-Kontrollsystem) – was ist das?
Ein Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS), oder auch TPMS (Tire Pressure Monitoring System), ist „…ein im Fahrzeug eingebautes System, das den Reifendruck oder seine Veränderung über der Zeit erfasst und bei fahrendem Fahrzeug entsprechende Informationen an den Fahrer übermittelt“ (Kapitel I, Artikel 3, Punkt 7 der EU-Verordnung 661/2009).
Diese technische Überwachung des Reifendrucks im Alltag ist sinnvoll, denn viele Reifenschäden entstehen durch Druckverlust, der von den Fahrern der Fahrzeuge oft zu spät wahrgenommen wird. Ein zu niedriger Reifendruck führt wiederum zu einem höheren Kraftstoffverbrauch und einem verschlechterten Fahrverhalten, eng damit verbunden ist eine Erhöhung der Reifentemperatur sowie ein größerer Verschleiß - letztlich können Reifen aufgrund eines zu geringen Reifendrucks plötzlich platzen, ein großes Sicherheitsrisiko für alle Fahrzeuginsassen!
Reifendruck-Kontrollsysteme sollen Sicherheitsrisiken minimieren
RDKS gibt es bereits seit vielen Jahren, in den USA sind sie zur Überwachung des Reifendrucks bei Neufahrzeugen schon länger vorgeschrieben. Auch in Europa existieren für RDKS gesetzliche Regelungen, die in der EU-Verordnung 661/2009 vom 13. Juli 2009 festgeschrieben sind:
- Demnach müssen seit 01. November 2012 alle neu typengenehmigten Fahrzeuge der Klasse M1/M1G mit einem Luftdruck-Kontrollsystem (RDKS) nach ECE-R 64 ausgestattet sein
- Zudem müssen ab 01. November 2014 alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1/M1G mit einem Luftdruck-Kontrollsystem (RDKS) nach ECE-R 64 ausgestattet sein. Die genannte Fahrzeugklasse umfasst Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, d.h. PKW, Geländefahrzeuge und Wohnmobile
Der Gesetzgeber regelt in der EU-Verordnung 661/2009 vom 13. Juli 2009 nicht, welches RDKS (aktiv/direkt oder passiv/indirekt) verbaut werden muss - sofern RDKS der ECE-R64 entsprechen sind aktive/direkte und passive/indirekte RDKS zulässig.
Wir unterstützten aktive Reifendruck-Kontrollsysteme
Unsere angebotenen Reifendruck-Kontrollsensoren unterstützen aktive RDKS. Aktive RDKS bestehen immer aus mehreren Bestandteilen, die am Fahrzeug zusammen wirken und so den Reifendruck überwachen:
Bei einem aktiven RDKS ist in jedem Rad ein programmierter Reifendruck-Kontrollsensor verbaut, der zusätzlich zum Reifendruck auch die Temperatur jedes Reifens misst. Diese Messwerte werden zusammen mit einer individuellen Kennung des Reifendruck-Kontrollsensors bei fahrendem Fahrzeug an ein Steuergerät im Fahrzeug übertragen (in der Regel der Bordcomputer des Fahrzeuges).
Aktive Reifendruck-Kontrollsysteme bieten mehr Sicherheit!
Aktive RDKS mit Reifendruck-Kontrollsensoren arbeiten genauer, denn sie können an einem Reifen sowohl langsame Diffusionsverluste als auch schnelle Druckverluste erkennen. Bereits in einigen Jahren werden aktive RDKS und Reifendruck-Kontrollsensoren so selbstverständlich zur Ausstattung eines Fahrzeuges gehören wie heute das ABS.
Doch trotz dieses Plus an Sicherheit sollte nicht vergessen werden, dass RDKS und Reifendruck-Kontrollsensoren den Luftdruck nicht selbständig korrigieren oder Auskunft über die Profiltiefe der Reifen geben - Reifen sind die Verbindung zwischen Fahrzeug und Straße, und deshalb ist es wichtig, die Reifen auch zukünftig regelmäßig selbst oder in einer unserer Filialen zu überprüfen.
Hinweis: Unsere Komplettrad-Montage erfolgt standardmäßig ohne Reifendruck-Kontrollsensor.
Bitte beachten Sie, dass ab 1. November 2014 alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge der Klasse M1/M1G (PKW, Geländewagen und Wohnmobile) über ein RDKS verfügen müssen.
Wenn Ihr Fahrzeug über ein aktives bzw. direktes RDKS mit Reifendruck-Kontrollsensoren verfügt, können Sie bei uns für bestimmte Fahrzeugmodelle Reifendruck-Kontrollsensoren als Zusatz-Ausstattung bestellen. Diese Möglichkeit wird Ihnen, soweit von uns angeboten, im Bestellprozess angezeigt. Von Ihnen bestellte Reifendruck-Kontrollsensoren werden von uns im Komplettrad montiert und programmiert und müssen von Ihnen nach Erhalt am Fahrzeug aktiviert werden.
Für Fragen zu RDKS stehen Ihnen unsere kompetenten Fachberater im Kundenservice.
Wie hoch ist der Fülldruck bei Breitreifen?
Grundsätzlich gilt, dass ein Breitreifen mit dem gleichen Luftvolumen wie das Serienmodell auch den gleichen Luftdruck benötigt. Aus Gründen der Betriebssicherheit verlangen Breitreifen unter Umständen jedoch andere Fülldruckwerte als Serienreifen. Das ist abhängig von der Gewichtsbelastung des Reifens, der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs und dem Load-Index LI. Anhaltspunkt für die Fülldruckwerte sind in jedem Fall die Angaben des Reifenherstellers und der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeugs.
Wo steht was auf einem Reifen?
Auf den Seitenwänden der Reifen sind wichtige Kenndaten angegeben. Dazu gehören die Dimension des Reifens, Informationen zur Bauart, zum Felgendurchmesser, Angaben zum Lastindex und vieles mehr.
Wir erklären Ihnen, was die einzelnen Informationen auf den Reifen bedeuten:
- Marke
- Profilname
- Reifenbreite in mm
- Höhen/Breitenverhältnis in %
- Reifenbauart (R=Radialreifen)
- Felgendurchmesser in Zoll
- Loadindex (Reifentragfähigkeit
- Speedindex
- Tubeless (Schlauchloser Reifen)
- Produktionsdatum (Kennzeichung ab 1.1.2000: 4-stellige Schlüsselnummer. 0114=1.Woche 2014 oder 1001=10.Woche 2001)
- Die Kennzeichnung „Schneeflocke im Berg“ (Alpine-Symbol), im englischen Three Peak Mountain Snow Flake (3PMSF), wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA vergeben und kennzeichnet Reifen, welche in einem Test eine gegenüber einem Referenzreifen bessere Traktion auf Schnee und Eis erreichen.
- Verstärkte Reifen
- M+S-Symbol (Matsch und Schnee) für Winter- und Ganzjahresreifen
- Das durch die Economic Commission for Europe (ECE) vereinbarte ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.
Beispiel für Produktionsdatum 1001 = 10. Woche 2001:
Die geeignete Bereifung für winterliche Straßenverhältnisse ist ein Winterreifen mit Schneeflockensymbol auch 3PMSF Symbol genannt oder alternativ ein Ganzjahresreifen mit Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke.
Europaweit müssen Winterreifen mindestens 1,6 mm Profil aufweisen. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir - wie die großen Automobilverbände oder die Polizei - andere Mindestprofiltiefen, weil die Wintertauglichkeit bei einer Profiltiefe von unter 4 mm bereits eingeschränkt ist. So gelten beispielsweise Winterreifen in Österreich bei einer Profiltiefe unter 4 mm als Sommerreifen, und damit dürfen manche Strecken in Österreich im Winter nicht mehr passiert werden.
Bei PKW-, Off-Road-, SUV- und LLKW-Reifen sollte die Mindestprofiltiefe aus Sicherheitsgründen 4mm betragen. Bei LKW- und Bus-Reifen sollte die Mindestprofiltiefe aus Sicherheitsgründen 6-8 mm (mindestens auf der Traktions-/Antriebsachse) betragen.
Nach der UN-ECE-Regelungen (ECE-R30 und 54), EG-Richtlinie 92/23 EWG) und StVZO (§36) sind Winterreifen mit den Buchstaben "M+S" gekennzeichnet. Dies gilt auch für Ganzjahresreifen ("all season, all weather"), die ebenfalls mit den Buchstaben "M+S" gekennzeichnet sind.
Das Schneeflockensymbol ist das Plus im Winter und kennzeichnet den "reinrassigen Winterreifen". Das heißt ein Winterreifen, der nach dem SRTT Standard (Standard Reference Test Tyre) einen um mindestens 7% besseren Traktionswert bei Schnee aufweist als ein normaler M+S gekennzeichneter Reifen, erhält das Schneeflockensymbol als Auszeichnung.
Das auslaufende EU-Reifenlabel
Was ist das EU-Reifenlabel?
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. Informationen zum neuen EU Reifenlabel finden Sie im FAQ Eintrag: "Das neue EU-Reifenlabel".
Das EU-Reifenlabel gibt Auskunft über die Kriterien Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch, und es ist bindend für alle PKW-, LLKW- und LKW-Reifen (Klassen C1, C2 und C3) innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.
Ziel des EU-Reifenlabels ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen.
Neben dem EU-Reifenlabel sollten Sie aber weiterhin die einschlägigen Reifentests als wichtigen Faktor in Ihre Kaufentscheidung miteinbeziehen, da das neue EU-Reifenlabel nur drei wichtige Kriterien testet. So wird z.B. bei Sommerreifen das Fahrverhalten auf trockener Fahrbahn ebenso wenig bewertet wie der Schneegriff bei Winterreifen.
Jeder Reifen und jede Reifengröße hat ein eigenes EU-Reifenlabel, denn verschiedene Reifengrößen einer Artikelnummer eines Herstellers verhalten sich in den drei Eigenschaften Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch unterschiedlich.
Für welche Reifen gilt das EU-Reifenlabel und für welche gilt es nicht?
Das EU-Reifenlabel ist bindend für alle PKW-, LLKW- und LKW-Reifen (Klassen C1, C2 und C3) innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, die nach dem 01. Juli 2012 produziert wurden.
Die jeweilige Fahrzeug-Klasse ist auf dem EU-Reifenlabel unten links angegeben.
Die Verordnung gilt nicht für:
- Motorradreifen
- Runderneuerte Reifen
- Geländereifen für den gewerblichen Einsatz
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 01. Oktober 1990 erfolgt ist.
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit < 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser von = 254 mm oder = 635 mm
- Reifen zur Verbesserung der Traktion (z.B. Spikereifen)
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die für Rennen ausgelegt sind
Welche Kriterien werden im EU-Reifenlabel bewertet?
Kraftstoffeffizienz
Die Kraftstoffeffizienz wird anhand des Rollwiderstands eines Reifens gemessen: Je niedriger dieser ist, desto geringer ist der Benzinverbrauch. Die Einstufung der Kraftstoffeffizienz erfolgt in sieben Klassen: von A (größte Effizienz) - G (geringste Effizienz), wobei Klasse D nicht belegt ist. Eine Verbesserung von einer Klasse zur nächst effizienteren Klasse bedeutet ungefähr eine Einsparung von 0,1 l Kraftstoff auf 100 km.
Als Rollwiderstand bezeichnet man die Kraft, die der Bewegungsrichtung des Reifens entgegenzusetzen ist. Der Fahrzeugmotor muss eine Kraft aufbringen, um den Rollwiderstand auszugleichen. Das verbraucht Kraftstoff. Als Faustregel gilt für PKW, dass eine Reduzierung des Rollwiderstands um 6 % zu einer Senkung des Kraftstoffverbrauchs um 1 % führt.
Die Angaben zur Energie-Effizienz-Klasse bei der Kraftstoffeffizienz sind das Ergebnis eines harmonisierten Prüfverfahrens.
Nasshaftung
Die Nasshaftung ist in die Klassen A (kürzester Bremsweg) - G (längster Bremsweg) unterteilt, wobei die Klassen D und G nicht belegt sind. Der Bremswegunterschied von einer Klasse zur nächst besseren Klasse liegt bei nasser Fahrbahn bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 80 km/h etwa zwischen 1 und 2 Fahrzeuglängen (3-6 m).
Die Nasshaftung bezieht sich auf die Sicherheitsleistung von Reifen. Sie steht für die Fähigkeit eines Reifens auf nasser Fahrbahn zu bremsen. Es gibt weitere Parameter wie z.B. Straßenlage oder Abbremsverhalten auf nasser und trockener Fahrbahn bei höheren Geschwindigkeiten oder das Verhalten bei Aquaplaning. Die Nasshaftung wurde für das Label als aussagekräftigster Aspekt bezüglich verminderter Haftung gewählt.
Die Angaben zur Nasshaftungs-Klasse sind ebenso wie die Angaben zur Energie-Effizienz-Klasse bei der Kraftstoffeffizienz das Ergebnis eines harmonisierten Prüfverfahrens.
Externes Rollgeräusch
Die Geräuschemission eines Reifens wirkt sich auf die Gesamtlautstärke des Fahrzeugs aus und beeinflusst nicht nur den eigenen Fahrkomfort, sondern auch die Geräuschbelastung der Umwelt.
Es wird ausschließlich nur die äußere Geräuschkulisse gemessen, Innengeräusche werden nicht berücksichtigt. Im EU-Reifenlabel wird das externe Rollgeräusch in 3 Kategorien aufgeteilt, in Dezibel (dB) gemessen und mit den europäischen Geräuschemissions-Grenzwerten für externe Reifenrollgeräusche verglichen. Dabei gilt: Je weniger schwarze Streifen desto niedriger ist das externe Rollgeräusch gemessen am EU-Grenzwert.
Der Reifen liegt mehr als 3dB unterhalb der in der Verordnung 661/2009/EG festgelegten Geräuschgrenzwerte
Der Reifen liegt bis zu 3dB und erfüllt mindestens die Geräuschgrenzwerte der Verordnung 661/2009/EG
Erfüllt mindestens die Geräuschwerte der Richtlinie 2001/43/EG
Wo werden die Label-Daten zu meinem Reifen veröffentlicht / dargestellt?
Auf unserer Internetseite informieren wir Sie direkt am Artikel sowie in der Ergebnisliste über die jeweiligen Label-Daten zu Ihrem Reifen. Außerdem werden die einzelnen Klassifizierungen mit der Rechnung versandt. In unseren Filialstandorten in Deutschland sind die ausgestellten Reifen ebenfalls mit dem Reifenlabel versehen und werden Ihnen mit Ausstellung eines Angebots, bzw. einer Rechnung ausgehändigt.
Sind die Bewertungskriterien des Reifenlabels ausreichend für meinen Reifenkauf?
Neben dem EU-Reifenlabel sollten Sie weiterhin die einschlägigen Reifentests als wichtigen Faktor in Ihre Kaufentscheidung miteinbeziehen, da das neue EU-Reifenlabel nur drei wichtige Kriterien testet. So wird z.B. bei Sommerreifen das Fahrverhalten auf trockener Fahrbahn ebenso wenig bewertet wie der Schneegriff oder Bremsen auf Eis bei Winterreifen. In Reifentests finden Sie hingegen bis zu 11 weitere entscheidende Testkriterien für eine objektive Beurteilung der Reifeneigenschaften.
Testkriterien | Reifenlabel | Reifentests |
Trockene Fahrbahn | ||
Fahrstabilität | ||
Handling | ||
Bremsen | ||
Nasse Fahrbahn | ||
Bremsen | ||
Fahrstabilität | ||
Handling | ||
Aquaplaning | ||
Seitenführung | ||
Reifengeräusch | ||
Innen | ||
Außen | ||
Rollwiderstand | ||
Reifenverschleiß | ||
PAK in Reifen | ||
Schnellaufprüfung |
Quelle: BRV Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.
wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e. V.
Ist die Qualität eines Reifens mit EU-Reifenlabel unterschiedlich zu einem Reifen ohne Label?
Nein! Der Reifenhersteller garantiert, dass ein Reifen derselben Artikelnummer eine gleichbleibende Qualität aufweist, egal ob dieser vor oder nach dem 01. Juli 2012 produziert wurde. Daher können Sie auch bedenkenlos Reifen derselben Artikelnummer mit und ohne EU-Reifenlabel fahren.
Was sagen Industrie und Verbände zum EU-Reifenlabel?
Industrie und Verbände begrüßen grundsätzlich die Einführung des EU-Reifenlabels. Es wird so eine Grundlage bzgl. der Verbraucherinformation, der Fahrsicherheit und zur Senkung des Energieverbrauchs und damit zum Umweltschutz geschaffen, die der Kunde in seine Kaufentscheidung einbeziehen kann.
Jedoch weisen Hersteller darauf hin, dass einschlägige Reifentests der Fachpresse mehr Information bieten als das Reifenlabel, welches somit nicht als Ersatz dienen kann.
Des Weiteren hängen der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr stark vom eigenen Fahrverhalten ab. Eine ökologische Fahrweise kann den Kraftstoffverbrauch deutlich senken. Der vorgeschriebene Reifendruck ist einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, um die optimale Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu erreichen.
Wie stehen wir zum EU-Reifenlabel?
Wir befürworten das Bestreben durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit in den Straßenverkehr zu bringen.
Neben dem EU-Label sollten aber unseres Erachtens weiterhin für die Kaufentscheidung die einschlägigen Reifentests herangezogen werden, da das Label nur drei Kriterien testet und weiter wichtige Reifenmerkmale keine Beachtung finden.
So wird zum Beispiel bei Winterreifen kein zusätzliches Kriterium wie der Schneegriff oder das Bremsen auf Eis berücksichtigt. Des Weiteren hängen der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr stark vom eigenen Fahrverhalten ab. Eine ökologische Fahrweise kann den Kraftstoffverbrauch deutlich senken, der vorgeschriebene Reifendruck ist einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, um die optimale Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu erreichen.
Technik Felgen
Benötige ich Radbolzen für Stahlkompletträder, wenn ich bereits Radbolzen habe?
Sie können zur Montage die vorhandenen Serienradbolzen der Originalfelgen des Fahrzeugherstellers verwenden.
Sollten Sie zusätzliche Radbolzen benötigen, dann können Sie diese im Verlauf des Bestellprozesses zu Ihren Stahlkompletträdern mit bestellen.
Wird bei den Alufelgen das Zubehör mitgeliefert?
Was gehört zu einem Komplettrad?
Unsere Komplettrad-Preise beinhalten Felge, Reifen, Ventil, Montage des Reifens auf die Felge, und Auswuchten. Bei Alu-Kompletträdern kommt eventuell erforderliches Befestigungsmaterial hinzu.
Jedes Komplettrad wird nach Bestellung individuell für Sie montiert, und unsere Komplettrad-Montage erfolgt standardmäßig ohne Reifendruck-Kontrollsensor.
Bitte beachten Sie, dass ab 1. November 2014 alle in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge (PKW, Geländewagen und Wohnmobile mit Erstzulassung) über ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) verfügen müssen. Wenn Ihr Fahrzeug über ein aktives RDKS mit Reifendruck-Kontrollsensoren verfügt, können Sie bei uns für bestimmte Fahrzeugmodelle RDK-Sensoren der Marke Schrader als Zusatz-Ausstattung bestellen. Diese Möglichkeit wird Ihnen, soweit von uns angeboten, im Bestellprozess angezeigt. Von Ihnen bestellte RDK-Sensoren werden von uns im Komplettrad montiert und programmiert und müssen von Ihnen nach Erhalt am Fahrzeug aktiviert werden.
Wird zu Ihren Felgen und Kompletträdern eine ABE / ein Gutachten mitgeliefert?
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns per E-Mail Gutachten/ABE für die von Ihnen bestellten Felgen bzw. Kompletträder. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen Gutachten/ABE ausschließlich auf diesem Weg schicken.
Wer montiert mir die Reifen oder Kompletträder?
Für die Montage Ihrer neuen Reifen oder Ihrer Kompletträder haben Sie die freie Wahl: Wir liefern Ihre neuen Reifen oder Kompletträder zur Montage wahlweise zu Ihnen nach Hause, an eine Werkstatt oder an eine abweichende Wunschadresse. Das entscheiden Sie!
Lassen Sie Ihre Reifen oder Kompletträder schnell, fachkundig und kostengünstig bei einem der angeschlossenen Werkstätten zu festgelegten Konditionen montieren. Eine Übersicht der Montage-Konditionen erhalten Sie im Bereich „Werkstatt“.
Bei der Suche nach einer Werkstatt sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich - suchen Sie entweder vor Ihrer Bestellung oder während des Bestellprozesses mit Ihrer Postleitzahl.
Als Ergebnis Ihrer Suche listen wir Ihnen die nächst gelegenen Werkstätten auf, zudem erhalten Sie zu jedem Betrieb wichtige Informationen wie Adresse, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, eine Übersicht über das Dienstleistungsangebot, einen Routenplaner und vieles mehr.
Was sind Felgen mit ECE-Kennzeichnung?
Leichtmetallräder mit ECE-Kennzeichnung (Economic Commission for Europe) sind gemäß Europäischer ECE-Regelung 124 homologiert.
Die ECE-Homologation ist ein überstaatliches System für die Zulassung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen.
Folgende Vorteile ergeben sich daraus:
- Diese Räder sind europaweit und in vielen anderen teilnehmenden Ländern ohne weitere Abnahme einsetzbar
- Da kein spezieller Eintrag in die Fahrzeugpapiere notwendig ist, spart das Zulassungskosten
- Eine mit ECE-Norm zugelassene Felge kann ohne bauliche Veränderungen an die Serienbefestigungsteile des entsprechend genehmigten Fahrzeugs verbaut werden.