GiTi GitiAllSeason AS1 SUV 225/65 R17 106V
Technische Daten
Beschreibung
Höchstleistung zu jeder Zeit
- Maximierte Wasserableitung für reduziertes Aquaplaning–Risiko und kurze Bremswege auf nasser Straße
- Mittenbereich mit hoher Lamellendichte für perfekten Grip auf Eis und Schnee
- Robustes Schulterblock-Design ermöglicht stabiles Fahrverhalten und präzises Lenkverhalten auch unter sommerlichen Temperaturen
- Neue Silica-Mischung für außergewöhnliche Haftung sowohl bei nass-kaltem Wetter und auch im Sommer
- Unterschiedliches Design zwischen innerem und äußerem Bereich
- Laufrichtungsgebundenes Profil mit extrabreiter Mittenrille.
- In Deutschland entwickelte Ganzjahres-Laufstreifenmischung
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm