Beschreibung
ContiPremiumContact™ 2 – für PKW der Mittel- und Oberklasse.
- Sehr hohe Bremsleistung bei Trockenheit und Nässe
- Ausgezeichneter Schutz vor Aquaplaning
- Äußerst präzises Lenkverhalten und sehr hohe Fahrstabilität
Bremsverhalten:
Durch die flache Profilflanke der 3-D Rille erhält der ContiPremiumContact 2 mehr Stabilität, was sich positiv auf das Trockenbremsen auswirkt. Die steile Flanke führt zu einer ausgeprägten Schärfe der Klotzkante. Dadurch wird, ähnlich wie beim Scheibenwischer, das Wasser auf der Fahrbahn bis zum Straßenbelag durchtrennt.
Aquaplaning:
Durch den direkten Kontakt zwischen Reifen und Fahrbahn werden die Bremswege selbst beim Nassbremsen extrem verkürzt. Die spezielle Form der Rillen (flache und steile Flanken) erzeugen beim Durchfließen von Wasser einen Dralleffekt. Dadurch wird das Wasser schneller wieder abgeleitet und das Aquaplaningrisiko reduziert.
Stabilität:
Die harmonisch runde Form der Bodenaufstandsfläche erhöht die Aquaplaningsicherheit. Die kompakte Außenschulter sorgt durch eine reduzierte Blockanzahl für optimalen Fahrkomfort und ermöglicht so eine exzellente Kurvenstabilität. Die doppelte Blockstruktur der Innenbänder sorgt für eine hohe Umfangssteifigkeit des Profils.
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm