Infinity EcoSnow SUV 205/70 R15 96T
Technische Daten
Beschreibung
Der Ecosnow verbessert dank seines direktionalen Designs das Handling im Schnee. Sein Design verkürzt den Bremsweg im Schnee, verbessert die Bremsleistung und die Verkehrssicherheit auf Eis.
Das Nageldesign in der Lauffläche verbessert das Fahren auf rauem Eis.
Die Rechtslage in den einzelnen Ländern zu bespikten Reifen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Hinweisen:
In Deutschland sind Spikes seit 1975 verboten. Lediglich innerhalb eines 15 Kilometer breiten Streifens entlang der österreichischen Grenze sowie in dem Landzipfel südlich der Linie Lofer – Bad Reichenhall sind Spikes zulässig. In diesem Teil der Alpen besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit schnee- und eisbedeckter Straßen.
In Österreich sind Spikereifen für Fahrzeuge mit max. 3,5 t Gesamtgewicht (Achslast bis 1,8 t) von Anfang Oktober bis Ende Mai erlaubt. Alle vier Räder müssen mit Spikes ausgerüstet sein, zusätzlich muss ein amtlicher Spikesaufkleber am Fahrzeugheck angebracht sein. Die Spikes dürfen maximal 2 mm über die Lauffläche hinausragen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts beträgt 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h.
In der Schweiz dürfen Spikes mindestens von November bis April gefahren werden, bei entsprechender Witterung auch länger. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts beträgt 80 km/h. Ein entsprechender Aufkleber am Fahrzeug ist erforderlich. Die Spikes dürfen maximal 1,5 mm über die Lauffläche hinausragen. Auf Autobahnen sind Spikes nicht erlaubt. Ausnahmen hiervon sind der San-Bernadino-Tunnel und der St.-Gotthard-Tunnel.
In Frankreich sind Spikes vom 11. November bis zum letzten Sonntag im März erlaubt. In Frankreich zugelassene Fahrzeuge benötigen einen entsprechenden Aufkleber mit dem Hinweis „90 km/h“. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit Spikereifen beträgt 90 km/h auf allen Straßen.
Für alle Länder gilt: Unsere Auskunft stellt keine Rechtsverbindlichkeit dar. Bitte informieren Sie sich daher über die jeweils gültigen Vorschriften in ihrem Land / ihrer Region.
Hersteller-Informationen
EU-Reifenlabel
Ab dem 01.11.2012 gilt die Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung EU/1222/2009, kurz EU-Reifenlabel genannt. Diese Verordnung gilt für alle neu produzierten Reifen ab KW27/2012.
Das EU-Reifenlabel gibt Auskunft über die Kriterien Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externes Rollgeräusch, und es ist bindend für alle PKW-, LLKW- und LKW-Reifen (Klassen C1, C2 und C3) innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.
Ziel des EU-Reifenlabels ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen.
Neben dem EU-Reifenlabel sollten Sie aber weiterhin die einschlägigen Reifentests als wichtigen Faktor in Ihre Kaufentscheidung miteinbeziehen, da das neue EU-Reifenlabel nur drei wichtige Kriterien testet. So wird z.B. bei Sommerreifen das Fahrverhalten auf trockener Fahrbahn ebenso wenig bewertet wie der Schneegriff bei Winterreifen.
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Schweiz
