Beschreibung
- Besseres Bremsverhalten durch verbesserte Block-Steifigkeit, mit 3D-Lamellen, die für Schulter- und Mittelblöcke optimiert wurde
- Verbesserte Traktionsleistung und bessere Bodenhaftung auf Schnee / Eis durch Micro-Kantenblockform
-Verbesserte seitliche Bodenhaftung auf Schnee durch halbe Z-Rille in der Mitte
- Verbesserte Leistung auf Schnee und nasser Fahrbahn durch erhöhte Steifigkeit im Mittelblock und die Z-förmige Lamelle in der Mitte
- Verstärkter Wasserabfluss bei Regen / Schnee durch runde und V-förmige seitliche Rillen
Hersteller-Informationen
Wichtige Informationen
Die NEXEN TIRE Rundum-Schutz-Garantie
- Kostenlose Reifenversicherung. Deckt Schnitt- und Stichverletzungen, Bordsteinschäden, Diebstahl und Vandalismus ab.- Kostenlose Reifengarantie für das erste Jahr (365 Tage ab Rechnungsdatum).
- NEXEN TIRE übernimmt alle Kosten für Beschaffung, Reparatur, Montage und Entsorgung eines defekten Reifen pro versicherten Reifensatz.
- Aktivierung der Garantie innerhalb von vier Wochen nach Reifenkauf. Keine rückwirkende Registrierung.
- Die Garantie wird nur für Verbraucher und Händler in Deutschland und Österreich gewährleistet.
Mehr Infos: NEXEN Garantie
EU-Reifenlabel
Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest. Zusätzlich wird auf Wintereigenschaften des Produktes hingewiesen.
Die seit dem 1.11.2012 gültige EU 1222/2009 Verordnung wurde überarbeitet und wird ab dem 1. Mai 2021 durch die Verordnung EU 2020/740 ersetzt; ab diesem Zeitpunkt gelten neue Anforderungen. So wurden die Bewertungsklassen für Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und Außengeräusch geändert und das Layout des EU-Labels angepasst. Über einen in das Label integrierten QR-Code können die in der EU-Datenbank hinterlegten Produktdatenblätter der Hersteller heruntergeladen werden. Neu enthalten sind auch Angaben zur Schneegriffigkeit und Eisgriffigkeit bei Reifen, die diese Kriterien erfüllen.
Von der Verordnung sind folgende Reifen ausgenommen:
- Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
- runderneuerte Reifen (bis eine entsprechende Erweiterung der EU VO 2020/740 erfolgt ist)
- professionelle Off-Road-Reifen
- Rennreifen
- Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen
- Notreifen des Typs T
- Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit unter 80 km/h
- Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm
