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Felgen mit Teilegutachten

Bei reifen.com erhalten Sie zu jeder Felge das passende Teilegutachten direkt dazu. Wir garantieren eine schnelle und versandkostenfreie Lieferung zu Ihnen nach Hause oder zur nahegelegenen Werkstatt. Im Ratgeber klären wir: Teilegutachten: Was ist das? und: Wann müssen Felgen eingetragen werden?

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34034 passende Ergebnisse

  • Borbet W 65 X 16 ET45 15425209
    Borbet
    Borbet W
    black glossy
    Felgenbreite
    6,5 x 16
    Einpresstiefe
    45
    Lochkreis
    5x112
    Wintertauglich
    (78)
    92,02 €
  • Borbet LV4 55 X 14 ET35 15118322
    Borbet
    Borbet LV4
    black glossy
    Felgenbreite
    5,5 x 14
    Einpresstiefe
    35
    Lochkreis
    4x100
    Wintertauglich
    (46)
    98,23 €
  • CMS C27 65 X 16 ET32 15322456
    CMS
    CMS C27
    Racing Silver
    Felgenbreite
    6,5 x 16
    Einpresstiefe
    32
    Lochkreis
    5x114,3
    Wintertauglich
    (166)
    99,38 €
  • Carmani 20 Ludwig 65 X 16 ET54 15381028
    Carmani
    Carmani 20 Ludwig
    withe silver
    Felgenbreite
    6,5 x 16
    Einpresstiefe
    54
    Lochkreis
    5x112
    Wintertauglich
    (41)
    100,29 €
  • Borbet F 6 X 15 ET35 15129565
    Borbet
    Borbet F
    black glossy
    Felgenbreite
    6 x 15
    Einpresstiefe
    35
    Lochkreis
    4x98
    Wintertauglich
    (235)
    105,10 €
  • Borbet Y 65 X 16 ET32 15323354
    Borbet
    Borbet Y
    black glossy
    Felgenbreite
    6,5 x 16
    Einpresstiefe
    32
    Lochkreis
    5x114,3
    Wintertauglich
    (304)
    106,50 €
  • Borbet TL 65 X 16 ET50 15151890
    Borbet
    Borbet TL
    black glossy
    Felgenbreite
    6,5 x 16
    Einpresstiefe
    50
    Lochkreis
    5x114,3
    Wintertauglich
    (24)
    106,50 €
  • CMS C30 65 X 16 ET40 15317105
    CMS
    CMS C30
    Complete Black Gloss
    Felgenbreite
    6,5 x 16
    Einpresstiefe
    40
    Lochkreis
    5x114,3
    Wintertauglich
    (39)
    108,98 €
  • CMS C23 65 X 16 ET38 15411826
    CMS
    CMS C23
    Racing Silver
    Felgenbreite
    6,5 x 16
    Einpresstiefe
    38
    Lochkreis
    4x108
    Wintertauglich
    (41)
    111,86 €
  • Dezent TY graphite 65 X 16 ET50 15321202
    Dezent
    Dezent TY graphite
    graphite matt
    Felgenbreite
    6,5 x 16
    Einpresstiefe
    50
    Lochkreis
    5x114,3
    Wintertauglich
    (1)
    113,92 €
  • Ronal R65 7 X 18 ET51 15273062
    Ronal
    Ronal R65
    JETBLACK-MATT
    Felgenbreite
    7 x 18
    Einpresstiefe
    51
    Lochkreis
    5x112
    Wintertauglich
    (9)
    116,13 €
  • Borbet N 65 X 17 ET40 15346639
    Borbet
    Borbet N
    black glossy
    Felgenbreite
    6,5 x 17
    Einpresstiefe
    40
    Lochkreis
    5x114,3
    Wintertauglich
    (20)
    118,88 €
12 von 34034 Produkten angezeigt

Teilegutachten für Felgen in Österreich: Was ist das?

Ein Teilegutachten oder TÜV-Gutachten bestätigt, dass eine Felge für ein bestimmtes Fahrzeugmodell grundsätzlich geeignet ist. Es enthält technische Angaben zur Felge, zur zulässigen Rad-Reifen-Kombination und zu möglichen Auflagen. Besonders wichtig ist ein solcher Nachweis, wenn andere Felgen oder Reifen montiert werden sollen als jene, die im Typenschein, CoC-Dokument oder Genehmigungsdokument des Fahrzeugs angegeben sind.

In Österreich spricht man bei vielen Fahrzeugänderungen von einer Typisierung beziehungsweise Genehmigung der Änderung. Zuständig ist die technische Prüfstelle des jeweiligen Amtes der Landesregierung. Andere Felgen und Reifen als im Typenschein angegeben zählen ausdrücklich zu den Änderungen, für die eine Genehmigung erforderlich sein kann. Das Fahrzeug muss dafür bei der Prüfstelle vorgeführt werden.

Die verschiedenen Nachweise im Überblick

Für neue Felgen gibt es in Österreich mehrere Möglichkeiten:

  • Serienmäßige Felgen laut Genehmigungsdokument
  • Originalfelgen des Fahrzeugherstellers
  • Felgen mit ECE-R124-Genehmigung
  • Herstellerfreigabe
  • TÜV-Gutachten oder ABE
  • Gutachten eines Ziviltechnikers oder technischen Büros
  • Eintragung in das Fahrzeug-Genehmigungsdokument

1) Serienmäßige Felgen laut Genehmigungsdokument

Am einfachsten ist die Montage, wenn Felgen und Reifendimensionen bereits im Typenschein, CoC-Dokument, Datenauszug oder Fahrzeug-Genehmigungsdokument eingetragen sind. In diesem Fall ist in der Regel keine zusätzliche Eintragung notwendig.

Wichtig ist, dass nicht nur die Felgengröße, sondern auch die Reifendimension, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitsindex und sonstige Vorgaben eingehalten werden.

2) ECE-R124-Genehmigung

Für bestimmte Fahrzeuge können Felgen mit ECE-R124-Genehmigung eintragungsfrei sein, wenn die Räder für das Fahrzeug geeignet sind und der im Genehmigungsdokument angegebenen Dimension entsprechen. Das Land Niederösterreich weist darauf hin, dass bei Fahrzeugklassen M1, N1, O1 und O2 ECE-R124-Räder unter diesen Voraussetzungen nicht eingetragen werden müssen; das entsprechende Gutachten sollte dennoch mitgeführt werden.

3) TÜV-Gutachten, ABE oder Herstellerfreigabe

Werden Felgen anderer Hersteller verwendet, ist häufig ein technischer Nachweis erforderlich. In Österreich können dafür unter anderem eine Herstellerfreigabe, ein TÜV-Gutachten oder eine ABE herangezogen werden. Das Land Oberösterreich nennt diese Unterlagen ausdrücklich als relevante Nachweise für die Eintragung anderer Räder.

Die darin enthaltenen Auflagen müssen eingehalten werden. Dazu können Änderungen an Radkästen, eine Prüfung des Geschwindigkeitsmessers, ein Lenkeinschlagbegrenzer oder bestimmte Ventile gehören.

4) Gutachten und Eintragung durch die Landesprüfstelle

Wenn die Felge nicht eintragungsfrei ist, muss sie durch einen Sachverständigen geprüft und in das Fahrzeug-Genehmigungsdokument eingetragen werden. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Rad-Reifen-Kombination für das Fahrzeug geeignet ist, ob ausreichende Radabdeckung besteht und ob die Freigängigkeit der Räder gewährleistet ist.

Erforderlich sind je nach Fall:

  • Typenschein, CoC-Dokument oder Datenauszug
  • Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • TÜV-Gutachten, ABE oder Herstellerfreigabe
  • Bestätigung über den fachgerechten Umbau
  • gegebenenfalls Ziviltechnikergutachten oder Gutachten einer staatlich autorisierten Prüfstelle

Wann müssen Felgen in Österreich eingetragen werden?

Felgen müssen in Österreich insbesondere dann genehmigt beziehungsweise eingetragen werden, wenn:

  • sie nicht im Typenschein oder Genehmigungsdokument aufgeführt sind,
  • die Dimensionen von den genehmigten Angaben abweichen,
  • keine passende ECE-R124-Genehmigung vorliegt,
  • Auflagen aus einem Gutachten erfüllt und überprüft werden müssen,
  • die Rad-Reifen-Kombination die Karosserie, Lenkung oder Bremsanlage beeinflusst,
  • weitere Umbauten wie Tieferlegung oder Spurverbreiterung hinzukommen.

Warum müssen Felgen typisiert werden?

Andere Felgen können das Fahrverhalten verändern. Breitere Felgen, andere Einpresstiefen oder geänderte Reifengrößen beeinflussen Spurweite, Lenkverhalten, Radabdeckung, Bremsverhalten und Freigängigkeit. Die Typisierung stellt sicher, dass das Fahrzeug trotz Änderung verkehrs- und betriebssicher bleibt.

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Ihre häufig gestellten Fragen:

Welche Felgen müssen in Österreich eingetragen werden?

Eingetragen werden müssen Felgen, die nicht im Genehmigungsdokument stehen und nicht unter eine passende eintragungsfreie Genehmigung fallen. Besonders relevant ist die Eintragung bei abweichender Dimension oder bei Felgen anderer Hersteller ohne passende ECE-R124-Abdeckung.

Wo lasse ich meine Felgen eintragen?

Zuständig ist die technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung im jeweiligen Bundesland.

Was kostet die Eintragung von Felgen in Österreich?

Die Kosten hängen vom Bundesland und vom Umfang der Änderung ab. Für die Typisierung von Kfz-Umbauten nennt oesterreich.gv.at beispielhaft Gebühren pro Änderung sowie Kosten für die Eintragung in das Genehmigungsdokument.

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