Felgen mit Teilegutachten
Bei reifen.com erhalten Sie zu jeder Felge das passende Teilegutachten direkt dazu. Wir garantieren eine schnelle und versandkostenfreie Lieferung zu Ihnen nach Hause oder zur nahegelegenen Werkstatt. Im Ratgeber klären wir: Teilegutachten: Was ist das? und: Wann müssen Felgen eingetragen werden?
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Borbet Wblack glossy- Felgenbreite
- 6,5 x 16
- Einpresstiefe
- 45
- Lochkreis
- 5x112
92,02 € -
Borbet LV4black glossy- Felgenbreite
- 5,5 x 14
- Einpresstiefe
- 35
- Lochkreis
- 4x100
98,23 € -
CMS C27Racing Silver- Felgenbreite
- 6,5 x 16
- Einpresstiefe
- 32
- Lochkreis
- 5x114,3
99,38 € -
Carmani 20 Ludwigwithe silver- Felgenbreite
- 6,5 x 16
- Einpresstiefe
- 54
- Lochkreis
- 5x112
100,29 € -
Borbet Fblack glossy- Felgenbreite
- 6 x 15
- Einpresstiefe
- 35
- Lochkreis
- 4x98
105,10 € -
Borbet Yblack glossy- Felgenbreite
- 6,5 x 16
- Einpresstiefe
- 32
- Lochkreis
- 5x114,3
106,50 € -
Borbet TLblack glossy- Felgenbreite
- 6,5 x 16
- Einpresstiefe
- 50
- Lochkreis
- 5x114,3
106,50 € -
CMS C30Complete Black Gloss- Felgenbreite
- 6,5 x 16
- Einpresstiefe
- 40
- Lochkreis
- 5x114,3
108,98 € -
CMS C23Racing Silver- Felgenbreite
- 6,5 x 16
- Einpresstiefe
- 38
- Lochkreis
- 4x108
111,86 € -
Dezent TY graphitegraphite matt- Felgenbreite
- 6,5 x 16
- Einpresstiefe
- 50
- Lochkreis
- 5x114,3
113,92 € -
Ronal R65JETBLACK-MATT- Felgenbreite
- 7 x 18
- Einpresstiefe
- 51
- Lochkreis
- 5x112
116,13 € -
Borbet Nblack glossy- Felgenbreite
- 6,5 x 17
- Einpresstiefe
- 40
- Lochkreis
- 5x114,3
118,88 €
Teilegutachten für Felgen in Österreich: Was ist das?
Ein Teilegutachten oder TÜV-Gutachten bestätigt, dass eine Felge für ein bestimmtes Fahrzeugmodell grundsätzlich geeignet ist. Es enthält technische Angaben zur Felge, zur zulässigen Rad-Reifen-Kombination und zu möglichen Auflagen. Besonders wichtig ist ein solcher Nachweis, wenn andere Felgen oder Reifen montiert werden sollen als jene, die im Typenschein, CoC-Dokument oder Genehmigungsdokument des Fahrzeugs angegeben sind.
In Österreich spricht man bei vielen Fahrzeugänderungen von einer Typisierung beziehungsweise Genehmigung der Änderung. Zuständig ist die technische Prüfstelle des jeweiligen Amtes der Landesregierung. Andere Felgen und Reifen als im Typenschein angegeben zählen ausdrücklich zu den Änderungen, für die eine Genehmigung erforderlich sein kann. Das Fahrzeug muss dafür bei der Prüfstelle vorgeführt werden.
Die verschiedenen Nachweise im Überblick
Für neue Felgen gibt es in Österreich mehrere Möglichkeiten:
- Serienmäßige Felgen laut Genehmigungsdokument
- Originalfelgen des Fahrzeugherstellers
- Felgen mit ECE-R124-Genehmigung
- Herstellerfreigabe
- TÜV-Gutachten oder ABE
- Gutachten eines Ziviltechnikers oder technischen Büros
- Eintragung in das Fahrzeug-Genehmigungsdokument
1) Serienmäßige Felgen laut Genehmigungsdokument
Am einfachsten ist die Montage, wenn Felgen und Reifendimensionen bereits im Typenschein, CoC-Dokument, Datenauszug oder Fahrzeug-Genehmigungsdokument eingetragen sind. In diesem Fall ist in der Regel keine zusätzliche Eintragung notwendig.
Wichtig ist, dass nicht nur die Felgengröße, sondern auch die Reifendimension, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitsindex und sonstige Vorgaben eingehalten werden.
2) ECE-R124-Genehmigung
Für bestimmte Fahrzeuge können Felgen mit ECE-R124-Genehmigung eintragungsfrei sein, wenn die Räder für das Fahrzeug geeignet sind und der im Genehmigungsdokument angegebenen Dimension entsprechen. Das Land Niederösterreich weist darauf hin, dass bei Fahrzeugklassen M1, N1, O1 und O2 ECE-R124-Räder unter diesen Voraussetzungen nicht eingetragen werden müssen; das entsprechende Gutachten sollte dennoch mitgeführt werden.
3) TÜV-Gutachten, ABE oder Herstellerfreigabe
Werden Felgen anderer Hersteller verwendet, ist häufig ein technischer Nachweis erforderlich. In Österreich können dafür unter anderem eine Herstellerfreigabe, ein TÜV-Gutachten oder eine ABE herangezogen werden. Das Land Oberösterreich nennt diese Unterlagen ausdrücklich als relevante Nachweise für die Eintragung anderer Räder.
Die darin enthaltenen Auflagen müssen eingehalten werden. Dazu können Änderungen an Radkästen, eine Prüfung des Geschwindigkeitsmessers, ein Lenkeinschlagbegrenzer oder bestimmte Ventile gehören.
4) Gutachten und Eintragung durch die Landesprüfstelle
Wenn die Felge nicht eintragungsfrei ist, muss sie durch einen Sachverständigen geprüft und in das Fahrzeug-Genehmigungsdokument eingetragen werden. Dabei wird unter anderem geprüft, ob die Rad-Reifen-Kombination für das Fahrzeug geeignet ist, ob ausreichende Radabdeckung besteht und ob die Freigängigkeit der Räder gewährleistet ist.
Erforderlich sind je nach Fall:
- Typenschein, CoC-Dokument oder Datenauszug
- Fahrzeug-Genehmigungsdokument
- TÜV-Gutachten, ABE oder Herstellerfreigabe
- Bestätigung über den fachgerechten Umbau
- gegebenenfalls Ziviltechnikergutachten oder Gutachten einer staatlich autorisierten Prüfstelle
Wann müssen Felgen in Österreich eingetragen werden?
Felgen müssen in Österreich insbesondere dann genehmigt beziehungsweise eingetragen werden, wenn:
- sie nicht im Typenschein oder Genehmigungsdokument aufgeführt sind,
- die Dimensionen von den genehmigten Angaben abweichen,
- keine passende ECE-R124-Genehmigung vorliegt,
- Auflagen aus einem Gutachten erfüllt und überprüft werden müssen,
- die Rad-Reifen-Kombination die Karosserie, Lenkung oder Bremsanlage beeinflusst,
- weitere Umbauten wie Tieferlegung oder Spurverbreiterung hinzukommen.
Warum müssen Felgen typisiert werden?
Andere Felgen können das Fahrverhalten verändern. Breitere Felgen, andere Einpresstiefen oder geänderte Reifengrößen beeinflussen Spurweite, Lenkverhalten, Radabdeckung, Bremsverhalten und Freigängigkeit. Die Typisierung stellt sicher, dass das Fahrzeug trotz Änderung verkehrs- und betriebssicher bleibt.
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Ihre häufig gestellten Fragen:
Welche Felgen müssen in Österreich eingetragen werden?
Eingetragen werden müssen Felgen, die nicht im Genehmigungsdokument stehen und nicht unter eine passende eintragungsfreie Genehmigung fallen. Besonders relevant ist die Eintragung bei abweichender Dimension oder bei Felgen anderer Hersteller ohne passende ECE-R124-Abdeckung.
Wo lasse ich meine Felgen eintragen?
Zuständig ist die technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung im jeweiligen Bundesland.
Was kostet die Eintragung von Felgen in Österreich?
Die Kosten hängen vom Bundesland und vom Umfang der Änderung ab. Für die Typisierung von Kfz-Umbauten nennt oesterreich.gv.at beispielhaft Gebühren pro Änderung sowie Kosten für die Eintragung in das Genehmigungsdokument.
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