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Reifenbindung beim Motorrad

Welche Motorradreifen Sie jetzt noch fahren dürfen

Viele Motorradfahrer gehen davon aus, dass ein Reifen schon dann zulässig ist, wenn Dimension, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsindex passen. Tatsächlich entscheidend ist aber immer das Zusammenspiel aus Genehmigungsgrundlage des Motorrads, den Einträgen in den Fahrzeugunterlagen, den technischen Reifendaten und möglichen zusätzlichen Auflagen. Je nach Fahrzeugtyp kann die Rechtslage außerdem unterschiedlich ausfallen. Während bei Motorrädern mit EU-Typgenehmigung vieles liberaler geworden ist, gelten bei älteren Fahrzeugen mit nationaler Betriebserlaubnis, bei Umbauten, abweichenden Größen oder nicht seriennahen Konfigurationen oft strengere Vorgaben.

Inhaltsverzeichnis

Reifenbindung Motorrad

Bild © VitalikRadko/depositphotos.com

Was bedeutet „Reifenbindung“ überhaupt?

Unter Reifenbindung versteht man im Motorradbereich die Vorgabe, dass ein Motorrad nur mit ganz bestimmten Reifen oder Reifenfabrikaten gefahren werden darf. In der Praxis wurden dabei lange Zeit mehrere Dinge miteinander vermischt, obwohl sie rechtlich und technisch nicht identisch sind.

 

Brauchen Sie noch eine Reifenfreigabe?

Für Österreich sind Änderungen an Felgen und Reifen ausdrücklich ein Typisierungsfall. Andere Felgen und Reifen als im Typenschein sind ein Beispiel für Änderungen, bei denen die Technische Prüfstelle zuständig ist und bei denen vorab zu klären ist, ob eine Genehmigung im konkreten Fall möglich ist. Zugleich ist bei Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung das CoC beziehungsweise der Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank relevant.

 

Diese Unterlagen entscheiden

Zulassungsbescheinigung Teil I

Die relevanten Reifendimensionen finden Sie in den Feldern 15.1 und 15.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wichtig ist dabei, dass die dort genannten Angaben nicht zwingend die gesamte technisch zulässige Bandbreite abbilden. Gerade bei Motorrädern mit mehreren zulässigen Kombinationen kann der Fahrzeugschein also nur einen Ausschnitt zeigen. Wer sich ausschließlich auf diesen einen Eintrag verlässt, übersieht oft, dass im CoC-Dokument weitere zulässige Kombinationen genannt sein können.

CoC-Papier

Das CoC-Dokument, also die Übereinstimmungsbescheinigung, ist bei EU-typgenehmigten Fahrzeugen besonders wichtig. Es enthält die technischen Daten des Fahrzeugs und kann zusätzliche zulässige Rad- und Reifenkombinationen aufführen, die nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I erscheinen. Für viele Motorradfahrer ist genau das der entscheidende Punkt. Ein Reifen kann also trotz fehlender Nennung zulässig sein, wenn er vom CoC abgedeckt wird und alle sonstigen technischen Anforderungen erfüllt.

Zusätzliche Auflagen

Selbst wenn die Dimension grundsätzlich passt, ist die Prüfung damit noch nicht abgeschlossen. Maßgeblich bleiben außerdem Reifenbauart, Lastindex, Geschwindigkeitskategorie, mögliche Herstellerauflagen und die Frage, ob am Motorrad Umbauten vorgenommen wurden, die Freigängigkeit oder Fahrverhalten beeinflussen können. Sobald die Rad-Reifen-Kombination nicht mehr dem genehmigten Serienzustand entspricht, kann eine technische Begutachtung oder Änderungsabnahme erforderlich werden.

 

So prüfen Sie in 5 Schritten, welche Reifen Sie fahren dürfen

1. Zulassungsbescheinigung prüfen

Sehen Sie zunächst in die Zulassungsbescheinigung Teil I und prüfen Sie die eingetragenen Reifendimensionen, insbesondere in den Feldern 15.1 und 15.2. Diese Angaben sind Ihr erster Anhaltspunkt, aber nicht zwingend die vollständige Liste aller zulässigen Varianten.

2. CoC prüfen

Nehmen Sie anschließend das CoC zur Hand. Gerade bei EU-typgenehmigten Motorrädern können dort weitere zulässige Rad-Reifen-Kombinationen stehen, die im Fahrzeugschein nicht auftauchen.

3. Reifenkennzeichnung vergleichen

Vergleichen Sie nun exakt die Reifenkennzeichnung auf dem gewünschten Reifen: Dimension, Bauart, Lastindex, Geschwindigkeitsindex, Tubeless- oder Tube-Type-Kennzeichnung und gegebenenfalls Laufrichtung. Diese Angaben entscheiden mit darüber, ob ein Reifen technisch und rechtlich passt.

4. Herstellerdatenbank oder Serviceinformation prüfen

Prüfen Sie danach die Herstellerdatenbank oder eine aktuelle Serviceinformation. Die GTÜ verweist ausdrücklich auf Reifenfinder und Reifendatenbanken der Hersteller, mit denen sich passende Reifen-Räder-Kombinationen für das konkrete Motorradmodell recherchieren lassen.

5. Im Zweifel eine Prüforganisation oder Behörde fragen

Sobald Sie von der Serienkonfiguration abweichen, bei älteren Motorrädern unterwegs sind oder widersprüchliche Angaben finden, sollten Sie eine Prüforganisation beziehungsweise die zuständige Behörde einbeziehen. Genau das empfehlen die offiziellen für Fälle, in denen technische Änderungen oder nicht eindeutige Unterlagen vorliegen.

 

Sonderfälle, bei denen Sie besonders genau hinsehen sollten

Bei älteren Motorrädern ist die Lage oft komplizierter, weil nationale Betriebserlaubnisse und frühere Eintragungspraktiken anders funktionierten als heutige EU-Typgenehmigungen. Gerade hier können Fabrikatsbindungen, konkrete Profilvorgaben oder alte Zollgrößen eine größere Rolle spielen als bei modernen Motorrädern.

Alte Reifengrößen in Zoll lassen sich nicht einfach nach Gefühl in moderne metrische Größen übertragen. Sobald Sie eine solche Umrüstung vornehmen möchten, sollte geprüft werden, ob die neue Größe vom CoC, von der Betriebserlaubnis oder von einer technischen Abnahme gedeckt ist.

Räder, Reifen, Fahrwerk und Freigängigkeit hängen technisch eng zusammen. Deshalb können Änderungen an Felgen, Federbein, Schwinge oder Fahrwerk dazu führen, dass eine an sich passende Reifendimension dennoch prüfpflichtig wird.

Bei Enduro- oder Stollenreifen sollten Sie nicht nur auf die Größe achten, sondern auch auf Bauart, Kennzeichnung und Einsatzbereich. Technisch kann ein grobstolliger Reifen sinnvoll sein, rechtlich zulässig ist er aber nur dann, wenn er die maßgeblichen Fahrzeug- und Genehmigungsdaten erfüllt.

Die Kennzeichnung M+S sagt für sich genommen nichts Sicheres über eine echte Wintereignung aus; der TCS weist darauf hin, dass echte Winterreifen am Schneeflockensymbol zu erkennen sind. Für Motorräder ist dieser Punkt vor allem bei Ganzjahres- oder Reiseeinsätzen relevant, ersetzt aber nie die Prüfung der Zulässigkeit für Ihr konkretes Motorrad.

Auch ein reparierter Reifen muss technisch sicher und für den Einsatz am Motorrad geeignet sein. Selbst wenn eine Reparatur fachgerecht erfolgt ist, sollten Sie immer prüfen, ob Herstellerangaben oder Werkstattvorgaben gegen einen weiteren Einsatz sprechen.

Ob ein Reifen mit oder ohne Schlauch gefahren werden darf, gehört ebenfalls zu den relevanten technischen Daten. Auf der Reifenflanke finden sich entsprechende Kennzeichnungen wie „tube type“ oder „tubeless“, und diese sollten immer zur Felge und zur vorgesehenen Fahrzeugkonfiguration passen.

Welche Folgen kann falsche Bereifung haben?

Eine unzulässige Bereifung ist nicht bloß eine formale Kleinigkeit. Sie kann bei Verkehrskontrollen, bei der Hauptuntersuchung oder bei technischen Prüfungen auffallen und dazu führen, dass das Fahrzeug beanstandet wird. Hinzu kommt das Sicherheitsrisiko. Reifen sind die einzige Verbindung zwischen Motorrad und Fahrbahn, und schon geringe Abweichungen bei Freigängigkeit, Tragfähigkeit oder Aufbau können das Fahrverhalten beim Bremsen, Einlenken oder bei hoher Beladung negativ beeinflussen. Im Schadenfall kann eine nicht regelkonforme Bereifung außerdem unangenehme Fragen aufwerfen, etwa ob das Motorrad vorschriftsmäßig betrieben wurde. Pauschale Aussagen zum Versicherungsausgang sind zwar unseriös, aber rechtlich und praktisch ist es immer besser, nur eindeutig zulässige Kombinationen zu fahren.

 

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Ihre häufig gestellten Fragen:

Was ist die Reifenfabrikatsbindung bei Motorrädern?

Die Reifenfabrikatsbindung bedeutet, dass nicht nur eine Reifengröße, sondern zusätzlich ein bestimmter Hersteller oder Reifentyp für ein Motorrad vorgegeben ist. Sie spielte vor allem bei älteren Motorrädern mit nationaler Betriebserlaubnis eine größere Rolle als bei modernen EU-typgenehmigten Fahrzeugen.

Was ändert sich für Motorradfahrer 2025?

Für viele Fahrer älterer Motorräder änderte sich 2025 vor allem, dass alte Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen mit DOT bis 2019 ihre praktische Wirkung verloren haben. Wer bei einem ABE-Motorrad weiterhin abweichende Reifen fahren möchte, braucht heute eher eine technische Abnahme oder eine andere formale Lösung statt nur einer Herstellerfreigabe.

Wo finde ich die Reifenfabrikatsbindung für mein Motorrad?

Sie finden die maßgeblichen Angaben in Ihren Fahrzeugunterlagen, also je nach Fahrzeug in der Zulassungsbescheinigung, im CoC und bei älteren Motorrädern gegebenenfalls in der nationalen Betriebserlaubnis oder weiteren Genehmigungsunterlagen. Reicht das nicht aus, können Herstellerdatenbanken, Prüfstellen oder die zuständige Behörde weiterhelfen.

Ist es erlaubt, unterschiedliche Reifenhersteller für mein Motorrad zu verwenden?

Das kann erlaubt sein, wenn Ihr Motorrad EU-typgenehmigt ist, die Reifendimensionen und technischen Kennwerte passen und keine entgegenstehenden Auflagen bestehen. Technisch empfehlenswert ist eine solche Mischung aber nicht automatisch, weshalb Sie die konkrete Kombination immer zusätzlich prüfen sollten.

Was bedeutet der Eintrag „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ auf einem Motorradreifen?

Der Hinweis bedeutet, dass Sie nicht nur auf die Reifengröße schauen dürfen, sondern die für Ihr Motorrad geltende Betriebserlaubnis beziehungsweise Genehmigungsgrundlage berücksichtigen müssen. Ob daraus heute noch eine strikte Bindung folgt, hängt vor allem davon ab, ob Ihr Motorrad national genehmigt oder EU-typgenehmigt ist und ob es sich im Serienzustand befindet.

Welche Reifen darf ich ohne Eintragung Motorrad fahren?

Ohne zusätzliche Eintragung dürfen Sie grundsätzlich nur solche Reifen fahren, die von den vorhandenen Fahrzeug- und Genehmigungsunterlagen bereits gedeckt sind und technisch vollständig passen. Sobald Sie von den genehmigten Größen, Kombinationen oder dem Serienzustand abweichen, sollten Sie von einer Prüf- oder Eintragungspflicht ausgehen.

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