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Die Zulassungsbescheinigung

Die Zulassungsbescheinigung gehört zu den wichtigsten Dokumenten für Ihr Fahrzeug. Sie enthält zentrale Angaben zur Zulassung, zum Fahrzeughalter, zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer, zur Motorleistung und zu weiteren technischen Daten. Auch bei der Suche nach passenden Reifen kann sie hilfreich sein, wobei je nach Fahrzeug zusätzlich der Genehmigungsnachweis, der Typenschein, ein Auszug aus der Genehmigungsdatenbank oder das CoC-Dokument relevant sein kann. Doch welche Bedeutung haben die beiden Teile der österreichischen Zulassungsbescheinigung und wie passt der Begriff „Zulassungsschein“ dazu? Wir klären es im folgenden Ratgeber.

Zulassungsschein, Zulassungsbescheinigung, Typenschein …?

In Österreich wurde der früher gebräuchliche Begriff „Zulassungsschein“ durch die Bezeichnung „Zulassungsbescheinigung“ ersetzt. Im Alltag wird der Begriff Zulassungsschein aber weiterhin häufig verwendet. Die Zulassungsbescheinigung besteht in Österreich aus zwei Teilen: Teil I und Teil II.

Teil I ist jener Teil, der beim Fahren immer mitgeführt werden muss. Er enthält wichtige Angaben zum Fahrzeug, zum Zulassungsbesitzer und zu behördlichen Auflagen. Teil II wird nicht im Fahrzeug mitgeführt. Er bleibt in Papierform und ist mit dem Genehmigungsnachweis des Fahrzeugs verbunden, zum Beispiel mit dem Typenschein, dem Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder einer Einzelgenehmigung.

Die deutschen Begriffe „Fahrzeugschein“ und „Fahrzeugbrief“ sind für Österreich nicht die offiziellen Bezeichnungen. Der frühere österreichische Begriff „Zulassungsschein“ entspricht am ehesten der heutigen Zulassungsbescheinigung Teil I.

Rechtliche Bedeutung

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I dient in Österreich als Nachweis, dass das Fahrzeug zugelassen ist und auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden darf. Sie muss während der Fahrt mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird dagegen nicht als Borddokument benötigt. Sie ist Teil des Fahrzeug-Genehmigungsdokuments und wird vor allem bei Zulassungs- und Verwaltungsverfahren benötigt, etwa bei einer neuerlichen Zulassung, bei Änderungen, bei der Abmeldung oder beim Verkauf des Fahrzeugs.

Die Zulassungsbescheinigung allein ersetzt nicht in jedem Fall einen Kaufvertrag oder eine Rechnung. Für den Nachweis des rechtmäßigen Besitzes können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, insbesondere beim Gebrauchtwagenkauf.

Sicherheitsmerkmale

Die österreichische Zulassungsbescheinigung besteht aus zwei farblich unterschiedlichen Teilen. Teil I ist gelb-rot und muss mitgeführt werden. Teil II ist gelb-blau und bleibt beim Genehmigungsnachweis. Teil I kann auf Wunsch auch als Scheckkartenzulassungsschein ausgestellt werden. In diesem Fall ersetzt die Scheckkarte die Papierausfertigung von Teil I. Teil II bleibt jedoch weiterhin ein Papierdokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Dokument, das in Österreich beim Fahren mitgeführt werden muss. Sie wird bei der Zulassung von einer zuständigen Zulassungsstelle ausgestellt. Diese Zulassungsstellen werden in Österreich von Versicherungsgesellschaften betrieben und sind für bestimmte Bezirke ermächtigt.

Teil I enthält wichtige technische Daten sowie Angaben zum Fahrzeug und zum Zulassungsbesitzer, beispielsweise:

  • Name und Anschrift des Zulassungsbesitzers
  • amtliches Kennzeichen
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Datum der Erstzulassung
  • Marke und Typ des Fahrzeugs
  • Fahrzeugklasse
  • Motorleistung
  • Hubraum
  • Kraftstoffart
  • zulässige Gesamtmasse
  • Achslasten
  • behördliche Auflagen

Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden können. Auch wenn nicht der Zulassungsbesitzer selbst fährt, muss das Dokument im Fahrzeug vorhanden sein. Eine Kopie ersetzt das Original in der Regel nicht.

Für die Reifensuche kann Teil I erste wichtige Fahrzeugdaten liefern. Nicht immer sind dort jedoch alle zulässigen Reifendimensionen vollständig ersichtlich. Für die genaue Prüfung passender Reifen können daher zusätzlich der Typenschein, der Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, das CoC-Dokument oder Herstellerfreigaben erforderlich sein.

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung reicht in Österreich grundsätzlich eine Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle aus. Dort kann ein Duplikat beantragt werden. Bei Diebstahl muss unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstattet werden.

Der Scheckkartenzulassungsschein

In Österreich kann die Zulassungsbescheinigung Teil I auch im Scheckkartenformat ausgestellt werden. Diese Variante ist handlicher als die Papierausfertigung und kann anstelle des herkömmlichen Papierdokuments mitgeführt werden.

Bei der Beantragung wird zunächst eine befristete Papierausfertigung von Teil I ausgestellt, damit das Fahrzeug sofort verwendet werden kann. Der Scheckkartenzulassungsschein wird anschließend per Post zugestellt. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt auch bei Wahl der Scheckkarte weiterhin ein Papierdokument.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird in Österreich nicht im Fahrzeug mitgeführt. Sie bleibt in Papierform und wird mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Dadurch entsteht das sogenannte Fahrzeug-Genehmigungsdokument.

Als Genehmigungsnachweis kommen je nach Fahrzeug zum Beispiel folgende Unterlagen infrage:

  • Typenschein
  • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank
  • Datenausdruck aus der Genehmigungsdatenbank
  • Einzelgenehmigungsbescheid
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Bestätigung für die Zulassung

Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält zulassungsrelevante Angaben und wird insbesondere bei späteren Zulassungsvorgängen benötigt. Sie sollte daher sicher aufbewahrt und nicht im Fahrzeug gelagert werden.

Beim Kauf eines Fahrzeugs sollten die Fahrzeugpapiere vollständig vorliegen. Dazu gehören insbesondere Teil I, Teil II und der zugehörige Genehmigungsnachweis. Zusätzlich sind beim Gebrauchtwagenkauf ein Kaufvertrag, eine Rechnung oder andere Unterlagen wichtig, aus denen der Erwerb eindeutig hervorgeht.

Wichtig: Teil II ist ein wesentliches Dokument für die Zulassung und weitere Verwaltung des Fahrzeugs. Er sollte sorgfältig aufbewahrt werden, ersetzt aber nicht in jedem Fall einen gesonderten Besitz- oder Eigentumsnachweis.

Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II

Geht Teil II verloren oder wird er beschädigt, kann bei der zuständigen Zulassungsstelle ein Duplikat beantragt werden. Bei einem Diebstahl muss zuvor eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erfolgen. Da Teil II mit dem Genehmigungsnachweis verbunden ist, kann auch das Fahrzeug-Genehmigungsdokument betroffen sein. In diesem Fall muss ein entsprechendes Duplikat-Genehmigungsdokument beantragt werden.

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Ihre häufig gestellten Fragen:

Was sind die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind die aktuellen Fahrzeugpapiere in Österreich. Sie werden bei der Kfz-Zulassung ausgestellt. Teil I muss beim Fahren immer mitgeführt werden und enthält Angaben zu Fahrzeug, Zulassungsbesitzer und behördlichen Auflagen.

Teil II wird nicht im Fahrzeug mitgeführt. Er bleibt mit dem Genehmigungsnachweis verbunden und wird vor allem bei Zulassungs- und Verwaltungsverfahren benötigt. Zusammen bilden Teil II und der Genehmigungsnachweis das Fahrzeug-Genehmigungsdokument.

Welche Informationen stehen auf der Zulassungsbescheinigung Teil I?

Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen wichtige Informationen rund um das Fahrzeug und die Zulassung. Dazu gehören Angaben zum Zulassungsbesitzer, das Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Marke und Typ, Datum der Erstzulassung sowie technische Daten wie Motorleistung, Hubraum, Kraftstoffart, Fahrzeugklasse und zulässige Massen.

Wo steht was auf der Zulassungsbescheinigung?

Die österreichische Zulassungsbescheinigung verwendet europaweit harmonisierte Feldbezeichnungen. Angaben zum Zulassungsbesitzer finden sich im Bereich C. Angaben zu Marke und Fahrzeugtyp stehen im Bereich D. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist im Feld E eingetragen. Die Motorleistung steht im Feld P.2.

Wo steht auf der Zulassungsbescheinigung, wie viel PS das Auto hat?

Die Leistung des Fahrzeugs steht in der Regel im Feld P.2. Dort wird sie in Kilowatt angegeben. Um den Wert in PS umzurechnen, wird die Kilowatt-Zahl mit 1,36 multipliziert.

Was bedeuten die Zahlen und Buchstaben auf der Zulassungsbescheinigung?

Die Zahlen und Buchstaben auf der Zulassungsbescheinigung ordnen die einzelnen Angaben eindeutig zu. Sie stehen zum Beispiel für den Zulassungsbesitzer, das Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Marke, den Fahrzeugtyp, die Motorleistung, den Hubraum, die Kraftstoffart oder technische Gewichtsangaben.

Viele Feldbezeichnungen sind innerhalb der EU vereinheitlicht. Dadurch können Fahrzeugdaten auch grenzüberschreitend besser zugeordnet werden.

Was ist der Unterschied zwischen Teil I und Teil II?

Teil I ist das Dokument, das beim Fahren mitgeführt werden muss. Es enthält wichtige Angaben zum Fahrzeug, zum Zulassungsbesitzer und zu behördlichen Auflagen. Teil I kann als Papierdokument oder als Scheckkartenzulassungsschein vorliegen.

Teil II wird nicht im Fahrzeug mitgeführt. Er bleibt mit dem Genehmigungsnachweis verbunden und wird für spätere Zulassungs- und Verwaltungsverfahren benötigt. Er sollte sicher aufbewahrt werden.

Kann man die Zulassungsbescheinigung Teil I im Auto lassen?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss beim Fahren mitgeführt werden und sollte daher im Fahrzeug verfügbar sein. Bei einer Verkehrskontrolle muss sie vorgezeigt werden können. Teil II sollte dagegen nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden, sondern sicher beim Genehmigungsnachweis verbleiben.

Zulassungsbescheinigung verloren – was tun?

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung kann bei der Zulassungsstelle ein Duplikat beantragt werden. In der Regel reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus. Eine Verlustanzeige bei der Polizei ist bei einem bloßen Verlust der Zulassungsbescheinigung normalerweise nicht erforderlich.

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