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Motorrad Reifenfreigabe

In der Schweiz sind Herstellerfreigaben keine eigenständige „Reifenfreigabe“ im rechtlichen Sinn. Massgeblich sind die genehmigten Fahrzeugdaten (Typengenehmigung/CoC bzw. Angaben im Fahrzeugausweis) und die Vorgaben der kantonalen Zulassungsbehörde. Weichen Dimension oder Bauart davon ab, ist eine Abnahme/Prüfung im Rahmen der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) bzw. beim Strassenverkehrsamt erforderlich. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie Ihre montierten Reifen weiterfahren dürfen, welche Fälle die Regeln unterscheiden – und welche Schritte nötig sind, wenn doch eine Abnahme oder Eintragung erforderlich wird.

Inhaltsverzeichnis

 

Motorrad Reifenfreigabe

Bild © 2023 H_Ko/Shutterstock

Gelten Herstellerfreigaben nicht mehr?

Herstellerfreigaben (auch als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet) sind heute nicht mehr der Freifahrtschein, sobald Sie eine Reifenkombination montieren, die von den genehmigten Angaben Ihres Motorrads abweicht. n der Schweiz ist entscheidend, ob die Rad-/Reifen-Kombination vom Fahrzeugtyp genehmigt ist (Typengenehmigung/CoC/Fahrzeugausweis) oder durch einen gültigen Nachweis (z. B. asa-Prüfbericht / Eignungserklärung) als genehmigt gilt. Weichen Sie davon ab, ist in der Regel eine Prüfung/Abnahme durch die kantonale Zulassungsbehörde bzw. im Rahmen der MFK erforderlich.

Damit Sie wissen, ob Sie legal unterwegs sind, ist zuerst entscheidend, welche Genehmigungsart Ihr Motorrad hat:

Woher wissen Sie nun, ob Sie mit Ihren montierten Reifen fahren dürfen?

Prüfen Sie zuerst den Fahrzeugausweis und – falls vorhanden – das CoC bzw. die Typengenehmigungsangaben: Stehen Ihre Dimensionen dort drin, und stimmen Bauart sowie Index, sind Sie in den unproblematischen Fällen 1a/1b. Sobald Dimension oder Bauart abweicht, hilft ein Herstellerdokument höchstens als technischer Nachweis; entscheidend ist, ob die Kombination als genehmigt gilt (z. B. über Eignungserklärung/asa-Prüfbericht) – sonst ist eine MFK-Abnahme erforderlich.

 

 

Schnell-Check: Darf ich meine Motorradreifen noch fahren?

Reifengrössen/Bauart entsprechen den genehmigten Angaben im Fahrzeugausweis bzw. den Typgenehmigungs-/CoC-Daten:

Wenn keine Einschränkung bzgl. Hersteller/Profil vorliegt…

  • …und Last- & Geschwindigkeitsindex mindestens den genehmigten Vorgaben entsprechen → in der Regel zulässig.
  • …und der Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen tiefer als die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist → zulässig, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen im Sichtfeld angegeben ist (Aufkleber/Anzeige) und Sie diese nicht überschreiten.

Wenn eine Einschränkung bzgl. Hersteller/Profil vorliegt…

  • … und Ihre Kombination gilt als genehmigt (z. B. weil sie der Typgenehmigung/CoC entspricht oder ein asa-Prüfbericht/Eignungserklärung vorliegt) → in der Regel ohne Eintrag zulässig; Unterlagen sind je nach Kanton mitzuführen.
  • … andernfalls → MFK-Abnahme und ggf. Eintrag im Fahrzeugausweis erforderlich.

Wenn Last- oder Geschwindigkeitsindex unter den genehmigten Vorgaben liegt → unzulässig (Ausnahme: Winterreifen-Regel für tieferen Geschwindigkeitsindex nur im zulässigen Rahmen mit Hinweis/Anzeige).

 

  • Wenn ein genehmigter Nachweis für die Kombination verfügbar ist (z. B. Eignungserklärung/asa-Prüfbericht) → oft ohne Eintrag zulässig; Unterlagen mitführen.
  • Wenn kein genehmigter Nachweis vorliegt → MFK-Abnahme/Prüfung notwendig; anschliessend ggf. Eintrag im Fahrzeugausweis.

Zwei Möglichkeiten: Einzelabnahme oder Austragung der Reifenbindung

Wenn Ihre Bereifung nicht eindeutig zu den genehmigten Angaben passt, bleiben in der Praxis meist zwei Wege: (1) genehmigte Kombination über Nachweis (z. B. asa-Prüfbericht/Eignungserklärung) oder (2) MFK-Abnahme/Eintrag im Fahrzeugausweis.

Wann empfohlen?
Eine MFK-Abnahme ist die richtige Wahl, wenn Sie ausserhalb der genehmigten Grössen/Bauarten fahren möchten (Fall 1c) oder die Unterlagen die Kombination nicht abdecken (Fall 2).

Vorteile

  • Sie erhalten einen belastbaren Nachweis über die Abnahme und – falls erforderlich – den Eintrag im Fahrzeugausweis.
  • Auch besondere Umbauten (z. B. andere Felgen, Fahrwerksänderungen) können dabei mitbewertet werden.

Nachteile

  • Höherer Aufwand, Kosten und ggf. mehr Vorbereitung (Unterlagen, Nachweise, Vorführung).
  • Keine Garantie: Ob die Prüfstelle die Kombination akzeptiert, hängt von Technik, Freigängigkeit und Nachweisen ab.

So gehen Sie genau vor

  1. Unterlagen sammeln: Fahrzeugausweis, ggf. CoC/Typangaben, Daten zu Felgen (Breite, Durchmesser, Einpresstiefe, Kennzeichnungen), Reifenangaben (Dimension, Last-/Geschwindigkeitsindex, Bauart), sowie Nachweise (z. B. Eignungserklärung/asa-Prüfbericht).
  2. Technische Eignung prüfen: Freigängigkeit (Schwinge, Kette, Schutzblech), ausreichender Abstand bei eingefedertem Zustand, kein Kontakt bei Volleinschlag, Tacho-/ABS-Verhalten bei relevanten Änderungen.
  3. Strassenverkehrsamt/MFK kontaktieren: Vorab klären, welche Nachweise erwartet werden und ob ein asa-Nachweis/Eignungserklärung genügt oder eine Vorführung nötig ist.
  4. Reifen montieren lassen (fachgerecht): Idealerweise mit Montage-/Rechnung als Nachweis und korrektem Luftdruck, Ventilen, ggf. neuen Schläuchen bei Diagonalreifen.
  5. Vorführung und Begutachtung: Die Prüfstelle bewertet u. a. Tragfähigkeit/Geschwindigkeit, Freigängigkeit, Fahrverhalten und Übereinstimmung mit dem genehmigten Zustand.
  6. Eintragung veranlassen: Je nach Kanton erfolgt ein Eintrag im Fahrzeugausweis oder eine Bestätigung, dass die Kombination als genehmigt gilt.
  7. Unterlagen mitführen: Führen Sie den Nachweis (Eignungserklärung/asa-Prüfbericht bzw. MFK-Abnahme) mit.

Wann empfohlen?
In der Schweiz steht weniger eine „Austragung der Reifenbindung“ im Vordergrund, sondern ob Ihre Kombination als genehmigt gilt bzw. ob ein Eintrag im Fahrzeugausweis erforderlich ist. Ziel ist eine klare Dokumentenlage (Fahrzeugausweis und/oder mitzuführender Nachweis).

Vorteile

  • Mehr Flexibilität beim Reifenkauf: Sie sind nicht auf bestimmte Marken/Modelle festgelegt.
  • Weniger Diskussion bei Kontrollen, wenn Ihre Unterlagen eindeutig sind.

Nachteile

  • Nicht in jedem Fall möglich oder sinnvoll, insbesondere wenn Ihr Fahrzeug ohnehin in Fall 2 fällt oder Dimension/Bauart geändert werden sollen.
  • Je nach Prüfstelle und Ausgangslage kann trotzdem eine Begutachtung nötig sein.

So gehen Sie genau vor

  1. Unterlagen prüfen: Welche Rad-/Reifen-Daten sind im Fahrzeugausweis/CoC/Typgenehmigung genehmigt, und welche Nachweise (Eignungserklärung/asa-Prüfbericht) liegen für Alternativen vor?
  2. Zulässige Basis sicherstellen: Bleiben Sie bei den in den Papieren freigegebenen Dimensionen/Bauarten und achten Sie auf Lastindex/Geschwindigkeitsindex.
  3. Strassenverkehrsamt/MFK ansprechen: Schildern Sie, dass Sie die Dokumentenlage klären möchten, und bringen Sie Fahrzeugausweis/CoC sowie Nachweise zur Rad-/Reifen-Kombination mit.
  4. Prüfung/Bestätigung: Je nach Konstellation wird die Kombination als genehmigt bestätigt (mit mitzuführender Eignungserklärung/asa-Prüfbericht) oder es wird eine Abnahme mit Eintrag im Fahrzeugausweis durchgeführt.
  5. Dokumente/Nachweise sauber halten: Entweder Eintrag im Fahrzeugausweis oder konsequentes Mitführen der genehmigenden Unterlagen.
  6. Danach konsequent im Rahmen bleiben: Jede neue Abweichung kann wieder eine MFK-Abnahme/Eintrag erfordern.

Wieso diese Neuregelung?

Motorradreifen wirken auf den ersten Blick wie ein reines Verschleißteil – technisch sind sie aber ein zentrales Bauteil für Stabilität, Bremsweg, Aufstellmoment und Kurvenverhalten. Anders als beim Pkw ist das Fahrverhalten eines Motorrads deutlich sensibler: Schon kleine Änderungen an Profilkontur, Karkassenaufbau (Diagonal/Radial), Reifenbreite oder Querschnitt können die Lenkkräfte, die Eigendämpfung und das Zusammenspiel mit Fahrwerk und Assistenzsystemen spürbar verändern.

Die frühere Praxis, eine Reifenfreigabe des Herstellers als ausreichend anzusehen, hatte mehrere Schwachstellen:

  • Uneinheitliche Nachweise: Nicht jede Bescheinigung beruhte auf vergleichbar tiefen Prüfungen, und der Umfang war für Außenstehende schwer zu bewerten.
  • Unklare Verantwortlichkeiten: Im Schadensfall war nicht immer transparent, wer welche technische Aussage trägt – Reifenhersteller, Fahrzeughersteller, Halter, Prüfstelle.
  • Technischer Wandel: Moderne Motorräder haben ABS- und Traktionsregelungen, teils komplexe Fahrmodi und sehr spezifische Fahrwerksauslegungen; eine Reifenänderung kann diese Systeme indirekt beeinflussen.
  • Verkehrssicherheit und Prüfbarkeit: Behörden und Prüforganisationen brauchen nachvollziehbare, standardisierte Kriterien, die im Zweifel auch bei Kontrollen und Gutachten belastbar sind.

Die Neuregelung soll deshalb vor allem eines erreichen: Klare, überprüfbare Regeln, wann eine Umrüstung unkritisch ist (gleiche Größe/innerhalb genehmigter Größen) und wann ein neutraler technischer Nachweis über eine Prüfstelle erforderlich ist (Abweichung bei Größe oder Bauart). Herstellerunterlagen sind damit nicht wertlos, aber sie haben ihren Charakter geändert: Sie sind häufig Prüfgrundlage – nicht mehr der alleinige Beleg, dass eine abweichende Kombination ohne weitere Schritte gefahren werden darf.

 

Beim Motorradreifenkauf beachten

  • Zuerst die Dokumente, dann den Warenkorb: Prüfen Sie vor dem Kauf Fahrzeugausweis und – falls vorhanden – CoC/Typangaben auf zulässige Dimensionen und Bauarten.
  • Traglast- und Geschwindigkeitsindex: Kaufen Sie nur Reifen, deren Index mindestens den genehmigten Vorgaben entspricht; bei Winterreifen mit tieferem Index ist ein Hinweis im Sichtfeld erforderlich und die Reifen-Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden.
  • Bauart (Diagonal/Radial) und Kennzeichnungen: Achten Sie darauf, ob Ihre Papiere eine Bauart festlegen oder ob Mischungen ausgeschlossen sind.
  • Reifenpaarung vorn/hinten: Viele Motorräder reagieren empfindlich auf Mischkombinationen; bleiben Sie, wenn möglich, bei abgestimmten Paarungen, die technisch nachvollziehbar sind.
  • Im Zweifel vorab mit Strassenverkehrsamt/MFK sprechen: Wenn Sie ausserhalb der genehmigten Angaben planen, klären Sie die Unterlagenanforderungen, bevor Sie montieren lassen – das spart Zeit und Ärger.
Reifenfreigabe Motorrad

Bild © Alexander Kirch/Shutterstock.com

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Ihre häufig gestellten Fragen:

Was ändert sich 2025 für Motorradreifen?

In der Schweiz müssen Reifenumrüstungen daran gemessen werden, ob sie von den genehmigten Fahrzeugdaten gedeckt sind oder ob ein genehmigender Nachweis (z. B. Eignungserklärung/asa-Prüfbericht) vorliegt. Bei Abweichungen reicht ein Herstellerpapier allein oft nicht; häufig ist dann eine MFK-Abnahme und ggf. ein Eintrag im Fahrzeugausweis nötig.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Motorradreifen?

In der Schweiz ist sie typischerweise ein technischer Nachweis, ersetzt aber nicht zwingend die kantonale Beurteilung/MFK-Abnahme, wenn die Kombination nicht als genehmigt gilt.

Wann ist es notwendig, Motorradreifen eintragen zu lassen?

Eine Eintragung wird typischerweise notwendig, wenn Ihre montierte Reifengrösse oder Reifenbauart nicht den genehmigten Angaben im Fahrzeugausweis/CoC/Typgenehmigung entspricht und kein genehmigender Nachweis (asa/Eignungserklärung) vorliegt. Dann brauchen Sie eine Prüfung/Abnahme (MFK/Strassenverkehrsamt) und je nach Kanton einen Eintrag im Fahrzeugausweis.

Was kostet die Austragung der Reifenbindung beim Motorrad?

Die Kosten hängen von Kanton, Aufwand und davon ab, ob eine MFK-Abnahme/Eintrag erforderlich ist. Verbindlich kann Ihnen das nur das zuständige Strassenverkehrsamt nennen.

Welche Motorradreifen darf ich ohne Eintragung fahren?

Sie dürfen Reifen ohne Eintragung fahren, wenn Dimension/Bauart den genehmigten Angaben (Fahrzeugausweis/CoC/Typgenehmigung) entsprechen oder die Kombination als genehmigt gilt (z. B. mit Eignungserklärung/asa-Prüfbericht). Ein Markenwechsel in gleicher genehmigter Grösse ist in der Regel unkritisch, solange Sie im genehmigten Rahmen bleiben.

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