Fehlen Ihnen wichtige Dokumente, wie etwa die Zulassungsbescheinigung Teil I oder ABE-Gutachten für Anbauteile, müssen Sie diese vor der HU beschaffen. Beantragen Sie fehlende Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle.
TÜV Checkliste: In 4 Schritten für TÜV vorbereiten
Alle zwei Jahre steht für Ihren Pkw die Hauptuntersuchung (HU) – umgangssprachlich TÜV – an. Aber was ist alles relevant für den TÜV? In diesem Ratgeber erhalten Sie eine umfassende TÜV Checkliste und erfahren, was der TÜV bei der HU genau macht und wie Sie Ihr Auto in vier Schritten optimal auf den TÜV vorbereiten.
Inhaltsverzeichnis

Bild © 2020 Gorodenkoff/Shutterstock
Schritt 1: Unterlagen bereithalten
Was muss ich alles für den TÜV haben?
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)– ohne dieses Dokument kann keine HU durchgeführt werden.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) falls das Fahrzeug derzeit nicht zugelassen ist (z. B. bei einer vorübergehenden Stilllegung).
- Gutachten, Änderungsabnahmen oder ABE-Bescheinigungen falls Sie technische Änderungen am Fahrzeug vorgenommen haben (etwa Tuning, Sonderfelgen oder Fahrwerksumbauten).
- EC-Karte oder Bargeld – Der TÜV verlangt die HU-Gebühr direkt im Anschluss.
Einen Personalausweis brauchen Sie nicht vorzulegen. Wer das Fahrzeug zum TÜV bringt, spielt keine Rolle.
Schritt 2: Sichtkontrolle
Karosserie
Überprüfen Sie die Karosserie auf sichtbare Schäden oder Roststellen. Kleine Kratzer und oberflächlicher Rost sind kein Problem, doch durchgerostete oder kantige Stellen sind ein Mangel. Achten Sie darauf, dass die Kennzeichen sauber, unbeschädigt, gut sichtbar und fest am Fahrzeug montiert sind– lose oder verdeckte Nummernschilder werden beanstandet.
Beleuchtung
Kontrollieren Sie sorgfältig die gesamte Beleuchtungsanlage Ihres Autos. Alle Scheinwerfer, Leuchten und Blinker müssen einwandfrei funktionieren, einschließlich:
- Abblendlicht
- Fernlicht
- Standlicht
- Blinker
- Warnblinker
- Rücklichter
- Bremslichter
- Nebelschlussleuchte
- Kennzeichenbeleuchtung
Scheiben
Reinigen Sie alle Scheiben für klare Sicht und entfernen Sie unzulässige Aufkleber im Sichtbereich. Betrachten Sie die Scheiben genau, insbesondere die Frontscheibe: Steinschläge oder Risse in der Windschutzscheibe dürfen nicht im Hauptsichtfeld des Fahrers (ungefähr im Bereich über dem Lenkrad) vorhanden sein.
Spiegel
Werfen Sie einen Blick auf alle Rückspiegel Ihres Fahrzeugs. Innen- und Außenspiegel müssen vorhanden, fest montiert und unbeschädigt sein. Achten Sie darauf, dass die Spiegelflächen sauber sind und sich die Spiegel richtig einstellen lassen.
Tankdeckel
Dieser muss dicht schließen und fest sitzen. Prüfen Sie auch die Sicherungsschnur am Tankdeckel: Sie muss unbeschädigt sein, damit der Deckel beim Tanken nicht verloren geht.
Räder und Reifen
- Falsche Reifengröße: Prüfen Sie, ob die montierten Reifen mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) übereinstimmen.
- Mindestprofiltiefe: Alle Reifen müssen eine ausreichende Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen und in gutem Zustand sein.
- Beschädigungen: Risse, Beulen, eingefahrene Nägel oder Schnitte in der Reifenflanke sind ernsthafte Mängel.
- Felgen: Dürfen keine Risse oder Verformungen haben.
- Radmuttern / Radbolzen: Müssen fest angezogen sein.
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Sicherheitsausstattung
- Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste müssen im Auto vorhanden und leicht zugänglich sein. Überprüfen Sie auch das Verfallsdatum des Verbandskastens und tauschen Sie ihn aus, wenn er abgelaufen ist.
- Sicherheitsgurte dürfen keine Risse oder Beschädigungen aufweisen und müssen sich einwandfrei aufrollen sowie verriegeln lassen. Ziehen Sie ruckartig an jedem der Gurte, um die Blockierfunktion zu prüfen.
- Kopfstützen müssen alle vorhanden und korrekt eingestellt sein.
- Räumen Sie außerdem den Innenraum auf – Lose Gegenstände müssen gesichert werden und Fußmatten dürfen nicht in die Pedale rutschen.
Ausgebaute Teile
- Alle ursprünglich eingebauten Sitze müssen zur HU wieder im Fahrzeug sein. Selbst wenn Sie z. B. die Rückbank selten nutzen oder aus Platzgründen ausgebaut haben.
- Wenn Ihr Wagen über eine abnehmbare Anhängerkupplung verfügt, müssen Sie diese bei der Prüfung vorzeigen bzw. einsetzen, da der Prüfer ihre Befestigung und Funktionsfähigkeit (inklusive Elektrosatz für die Anhängerbeleuchtung) kontrollieren will.
Schritt 3: Technische Kontrolle
Kontrollleuchten im Cockpit
Setzen Sie sich ins Fahrzeug und schalten Sie die Zündung ein. Dabei sollten alle wichtigen Kontrollleuchten kurz aufleuchten – zum Beispiel für Airbag, ABS, ESP und Motorkontrolle – und nach dem Motorstart wieder erlöschen. Achten Sie darauf, dass keine Warnleuchte dauerhaft brennt.
Schließmechanismen
Prüfen Sie, ob alle Türen, die Motorhaube und der Kofferraumdeckel problemlos geöffnet und sicher verriegelt werden können. Ziehen Sie die Türen kräftig zu und prüfen Sie, ob sie fest im Schloss einrasten. Öffnen Sie sie anschließend wieder von innen und außen. Bei der Motorhaube sollte das Schloss leichtgängig schließen und sich nur über den vorgesehenen Hebel öffnen lassen.
Fahrwerk
Das Fahrwerk überprüfen Sie am besten, indem Sie das Auto an jeder Ecke kräftig nach unten drücken und dann loslassen. Das Fahrzeug sollte maximal ein- bis zweimal nachschwingen – wippt es länger nach, könnten die Stoßdämpfer verschlissen sein. Zudem dürfen Stoßdämpfer keine Leckagen aufweisen, schauen Sie also von unten in den Radkasten, ob ein Dämpfer ölfeucht ist.
Werfen Sie auch einen Blick auf die Federn: Eine gebrochene Feder erkennt man manchmal daran, dass das Auto schief steht oder beim Lenken knackt.
Flüssigkeiten und Ölstand
Gehen Sie folgende Punkte durch (bei kaltem Motor und auf ebener Fläche):
- Motoröl: Prüfen Sie den Ölstand mit dem Peilstab (Anleitung hier). Der Ölstand muss sich zwischen der Min- und Max-Markierung befinden. Füllen Sie bei Bedarf das vom Hersteller empfohlene Motoröl nach (Anleitung hier). Ist der Ölstand deutlich zu niedrig oder leuchtet sogar die Öldruckwarnleuchte, darf das Fahrzeug nicht zum TÜV, bevor Öl nachgefüllt wurde.
- Kühlflüssigkeit: Kontrollieren Sie den Kühlmittelstand im Ausgleichsbehälter (nur im kalten Zustand den Deckel öffnen!). Die Kühlflüssigkeit sollte zwischen Min und Max stehen. Bei zu niedrigem Stand füllen Sie ein geeignetes Kühlmittelgemisch bis zur Markierung nach. Achtung: Ständiger Kühlmittelverlust weist auf ein Leck hin, das eine Werkstatt beheben muss.
- Bremsflüssigkeit: Blicken Sie auf den Vorratsbehälter für die Bremsflüssigkeit im Motorraum. Der Stand muss mindestens auf "Min" stehen und idealerweise im normalen Bereich liegen. Ist der Bremsflüssigkeitsstand nahe der Mindestmarke oder darunter, kann das auf abgefahrene Bremsbeläge oder eine Undichtigkeit hinweisen. In jedem Fall sollten Sie Bremsflüssigkeit nur mit der richtigen DOT-Spezifikation nachfüllen und bei auffällig niedrigem Stand die Bremsanlage überprüfen lassen.
- Scheibenwaschanlage: Testen Sie kurz die Scheibenwaschanlage. Wenn kein Wasser kommt oder der Vorrat niedrig ist, füllen Sie Scheibenreinigungsflüssigkeit nach. Ausreichend Flüssigkeit in der Waschanlage ist wichtig, da funktionslose Scheibenwischer zu schlechter Sicht führen.
- Leckagen: Werfen Sie einen Blick unter das Fahrzeug (am besten nach einer Standzeit über Nacht). Finden sich Ölflecken oder andere Flüssigkeitsspuren auf dem Boden? Ein Fahrzeug, das Öl oder Kühlmittel verliert, stellt einen erheblichen Mangel dar.
Elektrik
- Testen Sie die Hupe – sie muss ein klares Signal geben.
- Auch die Scheibenwischer sollten in allen Stufen laufen und streifenfrei wischen. Achten Sie darauf, dass die Wischerblätter nicht rissig sind und keine Schlieren hinterlassen.
- Kontrollieren Sie die Heizung und das Gebläse: Können Sie Luft auf die Windschutzscheibe blasen? (Ein funktionierendes Gebläse ist wichtig, um beschlagene Scheiben freizubekommen.)
Schritt 4: Probefahrt
Machen Sie mit dem Fahrzeug eine kurze Testfahrt und hören Sie bewusst hin - verschiedene Geräusche geben Hinweise auf mögliche Mängel:
- Quietschende Bremsen: Ein anhaltendes Quietschen beim Bremsen deutet oft auf verschlissene Bremsbeläge oder Rost auf den Scheiben hin. Lassen die Bremsen spürbar in ihrer Wirkung nach oder gibt es schabende Geräusche, können auch verzogene Bremsscheiben die Ursache sein – in jedem Fall sollte die Bremsanlage geprüft werden.
- Poltergeräusche auf holpriger Straße: Ein Poltern oder Klopfen aus dem Bereich der Achsen spricht meist für ausgeschlagene Fahrwerksbuchsen oder defekte Stoßdämpferbefestigungen. Dieses Geräusch tritt besonders auf Kopfsteinpflaster oder schlechten Straßen auf. Hier sind Fahrwerkskomponenten wahrscheinlich verschlissen und müssten vor der HU erneuert werden.
- Knacken beim Lenken: Hören Sie ein deutliches Knack-Geräusch bei starkem Lenkeinschlag (z. B. beim langsamen Einparken), kann dies auf ein defektes Gelenk der Antriebswelle (bei Frontantrieb) oder einen verschlissenen Lenkungsanschlag hindeuten. Solche Gelenke müssen ersetzt werden, da sie sonst die Fahrsicherheit beeinträchtigen.
- Heul- oder Brummgeräusche: Ein rhythmisches Brummen oder Heulen, dessen Tonhöhe mit steigender Geschwindigkeit lauter wird, lässt auf ein verschlissenes Radlager schließen. Ein defektes Radlager macht sich oft auch durch ein wummerndes Geräusch in Kurven bemerkbar und sollte umgehend erneuert werden.
- Unruhiges Fahrverhalten: Zieht das Fahrzeug beim Geradeausfahren oder Bremsen merklich zu einer Seite, stimmt etwas mit Spur oder Bremswirkung nicht. Ursache kann z. B. eine verstellte Achsgeometrie oder ein klemmender Bremssattel sein. Vibrationen im Lenkrad bei höherem Tempo deuten häufig auf unwuchtige Räder hin – eine Reifen-Auswuchtung oder Achsvermessung kann hier Abhilfe schaffen.
Was tun, wenn Mängel festgestellt werden?
Im Folgenden finden Sie für jedes der oben genannten Themengebiete Hinweise, welche Mängel Sie selbst beheben können und welche Arbeiten besser von Fachleuten durchgeführt werden sollten:
Schäden an Karosserie, Beleuchtung, Scheiben und Spiegel
- Kleinere Karosserieschäden (oberflächlicher Rost, kleine Dellen) können Sie selbst ausbessern; größere Roststellen an tragenden Teilen müssen allerdings in der Werkstatt repariert werden.
- Defekte Glühlampen an Scheinwerfern oder Leuchten können Sie selbst austauschen. Bei beschädigten Scheinwerfern oder Rückleuchten (z. B. Riss im Glas) hingegen hilft nur ein Austausch des gesamten Leuchtmittels bzw. Gehäuses. Solche Arbeiten kann man je nach Geschick selbst vornehmen oder einer Fachwerkstatt überlassen.
- Beschädigte Frontscheiben sind ein häufiger Durchfallgrund beim TÜV: Kleine Steinschläge außerhalb des Sichtfelds lassen sich oft von Autoglas-Spezialisten reparieren, während bei großen Rissen im Sichtfeld die Frontscheibe komplett ersetzt werden muss (dies sollte ein Fachbetrieb übernehmen).
- Kaputtes Spiegelglas kann nachgekauft und selbst eingesetzt werden. Wenn allerdings das gesamte Spiegelgehäuse defekt ist oder der Verstellmechanismus nicht mehr funktioniert, muss eine Werkstatt das Bauteil sicher austauschen.
Probleme mit Rädern und Reifen
- Abgefahrene Reifen (Profiltiefe unter 1,6 mm) gehören zu den häufigsten Gründen, warum ein Fahrzeug beim TÜV durchfällt. Bei reifen.com bestellen Sie neue Reifen online und lassen diese direkt zur Werkstatt in Ihrer Nähe liefern.
- Beschädigte Reifen (mit Beulen, Rissen oder eingefahrenen Gegenständen) dürfen nicht repariert werden, sondern sind ebenfalls auszutauschen.
- Ungleichmäßiger Reifenverschleiß weist oft auf eine verstellte Spur oder defekte Fahrwerkslager hin. Wenn Sie Ihre neuen Reifen über reifen.com beziehen, wird bei der Montage eine Achsvermessung / Spureinstellung durchgeführt.
- Den Reifendruck können Sie an der Tankstelle einstellen.
Motorkontrollleuchten im Zusammenhang mit den Abgaswerten erfordern den Besuch in einer Fachwerkstatt (um z. B. Lambdasonden oder Katalysator zu überprüfen).
Diese können Sie selbst problemlos korrigieren: Füllen Sie alles den Herstellerangaben entsprechend auf den richtigen Stand. Hier finden Sie die passenden Anleitungen. Finden Sie allerdings Ölflecken oder andere Leckagen am Fahrzeug, dann lassen Sie diese vor der Nachprüfung reparieren, da jede aktive Undichtigkeit ein erheblicher Mangel ist.
Arbeiten an diesen sicherheitsrelevanten Teilen gehören in die Hände von Profis. Verschlissene Bremsbeläge oder Bremsscheiben, undichte Bremsleitungen oder defekte Stoßdämpfer sind typische erhebliche Mängel, die nur durch Austausch der betroffenen Teile behoben werden können. Beauftragen Sie daher eine Kfz-Werkstatt, diese Reparaturen durchzuführen – die Fachleute haben das richtige Werkzeug (z. B. zum Entlüften der Bremsen oder zum Spureinstellen) und sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug wieder verkehrssicher ist.
Aber: Oberflächlich angerostete Bremsscheiben lassen sich schnell mit ein paar kräftigen Bremsungen freibremsen.
Bild © Getty Images/iStockphoto
- Polter- oder Knackgeräusche am Fahrwerk bedeuten in der Regel, dass Bauteile ausgeschlagen oder gebrochen sind – hier hilft nur der Austausch der defekten Teile (z. B. neue Fahrwerkslager, Stoßdämpfer oder Koppelstangen in der Werkstatt).
- Quietschende Bremsen oder rubbelndes Bremsverhalten weisen auf verschlissene Bremskomponenten hin – in diesem Fall sollten spätestens jetzt die Bremsbeläge und gegebenenfalls die Bremsscheiben erneuert werden, was Sie einer Fachwerkstatt überlassen sollten.
- Zieht das Auto nach rechts oder links oder steht das Lenkrad schief, lassen Sie eine Spur- und Achsvermessung durchführen und beschädigte Lenkungsteile ersetzen.
- Ein heulendes Geräusch vom Rad (Verdacht auf Radlagerschaden) oder generell laufruhige Probleme (z. B. Vibrationen im Antriebsstrang) überlassen Sie einem Profi und lassen Sie das defekte Lager bzw. die Ursache austauschen.
- Einen stotternden Lauf, Aussetzer oder hohen Ölverbrauch mit Rauch lassen Sie ebenfalls in der Werkstatt prüfen, da hier möglicherweise Einstellungen oder Bauteile (Zündkerzen, Einspritzdüsen, Dichtungen etc.) angepasst werden müssen.
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Ihre häufig gestellten Fragen:
Was muss ich alles für den TÜV haben?
Sie benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Falls technische Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, auch die Gutachten/ABEs für diese Umbauten. Außerdem Warnweste, Warndreieck und ein gültiger Verbandskasten.
Soll man vor dem TÜV das Auto waschen?
Nein, aber ein sauberes Fahrzeug erleichtert dem Prüfer die Arbeit (z. B. beim Ablesen der Fahrgestellnummer oder der Sichtprüfung von Unterboden und Bauteilen) und hinterlässt einen gepflegten Eindruck, was hilfreich sein könnte.
Was sollte man vor dem TÜV machen?
Vor dem TÜV-Termin sollten Sie alle Lichter kontrollieren, den Öl- und Kühlflüssigkeitsstand prüfen, die Profiltiefe der Reifen messen sowie Bremsen, Wischer, Hupe und Spiegel überprüfen.
Warum soll man vor dem TÜV nicht tanken?
Ein volles Fahrzeug (durch das zusätzliche Benzingewicht) hat keinen Einfluss auf positive Prüfergebnisse; mitunter wird sogar empfohlen, nicht randvoll zu tanken, um z. B. beim Öffnen des Tankdeckels kein Überschwappen von Kraftstoff oder starke Dämpfe zu riskieren.
Was ist alles relevant für den TÜV?
Relevant sind alle sicherheits- und vorschriftmäßigen Bauteile des Fahrzeugs - insbesondere Bremsen, Reifen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung, Scheiben, Spiegel, Karosserie (Rost) sowie die Abgasanlage und vorgeschriebenes Zubehör.
Wird beim TÜV der Ölstand kontrolliert?
Nein, aber der Prüfer achtet er auf Anzeichen von Ölmangel oder Öldruckproblemen – wenn z. B. die Öldrucklampe aufleuchtet oder starker Ölverlust sichtbar ist, würde das als Mangel gewertet.
Wird beim TÜV der Reifendruck geprüft?
Nein, der Prüfer misst den Reifendruck üblicherweise nicht. Er schaut aber, ob die Reifen in einem ordnungsgemäßen Zustand sind – ein deutlich falscher Reifendruck würde indirekt auffallen (z. B. an sichtbaren Abflachungen oder am Fahrverhalten auf dem Bremsenprüfstand).
Ist mein Lenkrad für den TÜV relevant?
Ja. Das Lenkrad gehört zur sicherheitsrelevanten Lenkanlage und muss fest montiert, unbeschädigt und funktionstüchtig sein. Wenn Sie ein Sportlenkrad nachgerüstet haben, muss dafür eine ABE oder Eintragung vorliege.
Wird beim TÜV das Getriebe geprüft?
Das Getriebe selbst wird bei der HU nur oberflächlich mitgeprüft. Der Prüfer kontrolliert z. B., ob alle Gänge sauber einlegbar sind (etwa beim Rangieren auf den Bremsenprüfstand) und ob es offensichtliche Undichtigkeiten am Getriebe gibt. Eine interne Funktionsprüfung des Getriebes (Schaltqualität, Übersetzungen etc.) findet nicht statt, solange kein Anzeichen für einen Defekt vorliegt.
Ist die Klimaanlage für den TÜV relevant?
Nein, lediglich die Gebläse- und Heizfunktion sollte gewährleistet sein (für klare Scheiben), aber die Kühlleistung der Klimaanlage wird vom TÜV nicht geprüft.
Wird die Hupe beim TÜV überprüft?
Ja. Die Hupe ist Teil der vorgeschriebenen Fahrzeugelektrik und muss funktionieren. Der Prüfer wird die Hupe während der HU kurz betätigen, um zu sehen, ob ein ausreichendes Warnsignal vorhanden ist.
Wie lange dauert die TÜV Prüfung?
Eine PKW-Hauptuntersuchung dauert im Normalfall rund 30 Minuten. Planen Sie etwa eine halbe Stunde für den eigentlichen Prüfablauf ein; bei hohem Andrang oder ohne Termin kann sich die Wartezeit natürlich verlängern, aber die Untersuchung selbst ist meist in unter einer Dreiviertelstunde erledigt.
Bei welchen Mängeln fällt man durch den TÜV?
Typische Beispiele sind stark abgefahrene Reifen, defekte Bremsen, gebrochene Fahrwerksfedern, undichte Bremsleitungen oder auch beschädigte Frontscheiben im Sichtfeld. Auch ausgefallene sicherheitsrelevante Beleuchtung (z. B. Bremslicht) oder ein nicht funktionierendes Blinkersystem gelten als erhebliche Mängel.
Ist ein TÜV in der Werkstatt teurer als direkt beim TÜV?
In der Regel kostet die HU in einer autorisierten Werkstatt etwa genauso viel wie bei einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA etc.). Viele Werkstätten berechnen den gleichen Preis, den der Prüfer vorgibt, einige schlagen eine kleine Servicegebühr drauf – große Unterschiede gibt es jedoch meist nicht, da die Prüfkosten weitgehend einheitlich sind.
Wie viele Tage darf ich den TÜV überziehen?
Gar nicht – rein rechtlich dürfen Sie die HU-Frist überhaupt nicht überziehen. Ist der auf der Plakette angegebene Monat abgelaufen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings bleiben bis zu 2 Monate Überschreitung meist ohne Folgen; ab mehr als 2 Monaten Verzug droht ein Verwarnungsgeld und bei über 8 Monaten ein Punkt in Flensburg.
Kann man HU und AU getrennt machen?
Ja. Sie können die Abgasuntersuchung (AU) auch vorab in einer Werkstatt durchführen lassen und dann nur zur HU beim TÜV vorfahren. Wichtig ist, dass Sie zur Hauptuntersuchung eine AU-Bescheinigung vorlegen, die nicht älter als 2 Monate ist– dann wird die bestandene AU anerkannt und nicht nochmals durchgeführt.
Was wird bei der TÜV-Nachprüfung kontrolliert?
Bei der Nachprüfung schaut sich der Prüfer ausschließlich die zuvor beanstandeten Mängel noch einmal an. Das heißt, es werden nur die Punkte kontrolliert, die im Mängelbericht der ersten HU als erheblich aufgeführt waren – diese müssen repariert sein.
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