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TÜV: Motorrad auf die HU vorbereiten

Alle zwei Jahre ist es so weit - Ihr Motorrad muss zur Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV oder einer anderen Prüforganisation. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was es mit den HU-Fristen auf sich hat, ab wann eine Abgasuntersuchung (AUK) fällig wird und welche Unterlagen Sie bereithalten müssen. Vor allem geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Ihr Motorrad optimal auf den TÜV vorbereiten, damit es die Prüfung beim ersten Anlauf besteht - denn noch immer fällt mehr als jedes zehnte Motorrad bei der HU durch.

Inhaltsverzeichnis

TÜV Motorrad

Bild © VitalikRadko/depositphotos.com

Wann müssen Motorräder zum TÜV?

Ein HU-Termin sollte rechtzeitig im Kalender eingeplant werden. Motorräder müssen - anders als Autos - bereits nach zwei Jahren zur ersten Hauptuntersuchung antreten.

Prüfintervalle

In Deutschland müssen Motorräder alle 2 Jahre zur HU, und zwar ausnahmslos auch neue Motorräder. (Zum Vergleich: Bei neuen Pkw steht die erste HU erst nach 3 Jahren an.) Auf Ihrer Prüfplakette am hinteren Nummernschild können Sie den Termin ablesen - der Monat steht oben, die Jahreszahl in der Mitte. Sie sollten diesen Termin unbedingt einhalten, denn ohne gültige HU-Plakette darf ein Kraftrad nicht im Straßenverkehr bewegt werden.

Saisonkennzeichen

Besitzen Sie ein Motorrad mit Saisonkennzeichen (z. B. Betriebszeit April-Oktober), kann der HU-Termin manchmal in die zulassungsfreie Zeit fallen. In diesem Fall verschiebt sich die Fälligkeit automatisch auf den ersten Monat der nächsten Saison. Konkret bedeutet das: Läuft die Plakette z. B. im Januar ab, haben Sie bis Ende April (erster Monat Ihres Betriebszeitraums) Zeit, die HU nachzuholen. Sie dürfen also gleich zu Saisonbeginn zum TÜV vorfahren, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Überziehung und Konsequenzen

Falls Sie den HU-Termin überziehen, wird seit 2012 immerhin die Plakette nicht mehr rückdatiert - das heißt, auch wenn Sie verspätet zur Prüfung gehen, erhalten Sie danach die vollen 24 Monate Gültigkeit ab dem Prüfmonat. Dennoch sollten Sie eine Überziehung vermeiden: Bei Überschreitung um mehr als 2 Monate kann die HU in eine „erweiterte“ bzw. vertiefte Untersuchung übergehen, wodurch die Kosten etwa 20 % höher sein können. Außerdem gelten folgende Bußgelder:

Überschreitung der HU-Frist Bußgeld Punkte in Flensburg
2-4 Monate 15 EUR  -
4-8 Monate 25 EUR  -
Mehr als 8 Monate 60 EUR 1

Ab wann müssen Motorräder zur Abgasuntersuchung?

Die Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) ist seit dem 1. April 2006 fester Bestandteil der zweijährlichen Hauptuntersuchung. Das heißt, bei jeder HU wird auch das Abgasverhalten des Motorrads geprüft. Allerdings gilt dies nur für Motorräder, die ab dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden. Ältere Maschinen mit Erstzulassung vor 1989 sind von der Abgasuntersuchung ausgenommen. Ebenfalls keine AUK benötigen Kleinkrafträder (unter 50 cm³ bzw. 4 kW) sowie die seltenen Diesel-Motorräder. Alle anderen motorisierten Zweiräder >50 cm³ müssen alle 24 Monate eine Abgasmessung bestehen- meist geschieht dies direkt im Zuge der HU. Sie müssen dafür nichts separat beantragen, sondern der Prüfer führt die Messung (mittels Abgassonde im Auspuff) automatisch mit durch.

 

Welche Unterlagen müssen mit zum TÜV?

Für die Vorführung Ihres Motorrads zur HU sollten Sie ein paar Dokumente und Nachweise bereithalten:

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Dieses Dokument ist zwingend notwendig und enthält die Fahrzeug- und Halterdaten. Prüfen Sie, ob die Angaben (z. B. Fahrzeug-Identifizierungsnummer) mit dem Motorrad übereinstimmen. Das Fabrikschild bzw. Typschild am Rahmen mit der Fahrgestellnummer muss vorhanden, lesbar und identisch mit den Papieren sein.
  2. Nachweise zu Umbauten: Falls Sie Anbauteile verändert oder Zubehör ohne Serienfreigabe montiert haben (z. B. Auspuffanlage, Lenker, Fahrwerkskomponenten), nehmen Sie die entsprechenden Dokumente mit. Dazu zählen Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) oder Teilegutachten der Zubehörteile, sowie ggf. die Eintragungsbestätigungen in den Fahrzeugpapieren. Gleiches gilt, wenn Sie Reifen verwenden, die nicht genau in den Papieren stehen - hier sollten Sie eine Reifenfreigabe des Herstellers oder Gutachten vorlegen können.
  3. Abgasuntersuchungs-Nachweis: Haben Sie die Abgasuntersuchung eventuell vorab in einer Werkstatt durchführen lassen, so bringen Sie das AUK-Prüfprotokoll mit. (Beachten Sie, dass eine vorgezogene AU maximal 2 Monate vor dem HU-Termin erfolgt sein darf.)

Zusätzlich sollten am Motorrad alle Pflicht-Plaketten und -Beschriftungen vorhanden sein (z. B. Prüfplakette am Kennzeichen, wie erwähnt, sowie das Typ-/Fabrikschild). Ein gültiger Personalausweis ist für die HU nicht erforderlich.

 

So bereiten Sie Ihr Motorrad auf den TÜV vor

Bevor Sie zur Prüfstelle fahren, sollten Sie Ihr Motorrad gründlich durchchecken. Viele Mängel - etwa hier im Bereich Motor und Rahmen - lassen sich bei einer Vorab-Kontrolle leicht selbst feststellen und beheben.

Beleuchtungseinrichtungen

  • Frontscheinwerfer (Abblend-/Fernlicht)
  • Begrenzungslicht
  • Blinker
  • Rück-, Brems- und Kennzeichenlicht
  • Kontrollleuchten im Cockpit (z. B. Blinker, Leerlauf, Fernlicht)

Achten Sie auf helles, flackerfreies Licht; matte oder flackernde Leuchten weisen auf schwache Batterie oder Korrosion hin. Das Bremslicht muss bei Hand- und Fußbremse sofort reagieren.

 

Elektrische Anlage

  • Hupe
  • Tachobeleuchtung
  • Batterie
  • Kabel fest und unbeschädigt verlegt

Lenkungsspiel: Testen Sie im Stand die Lenkung, indem Sie den Lenker von Anschlag zu Anschlag bewegen. Er soll sich frei und gleichmäßig ohne Widerstand bewegen lassen.

Keine Rastpunkte: Achten Sie darauf, ob Sie in Mittelstellung ein leichtes Einrasten oder Knacken spüren - das wäre ein Hinweis auf verschlissene Lenkkopflager. Die Lenkung darf keine Rastpunkte haben, sondern muss wirklich frei beweglich sein. Wenn beim langsamen Bewegen des Lenkers spürbare Punkte auftreten, sind meist die Lager im Steuerkopf ausgeschlagen und müssen getauscht werden.

Lenker und Anbauteile: Untersuchen Sie den Lenker selbst auf Schäden (z. B. Verbiegungen oder Risse) und prüfen Sie, ob er festgeklemmt ist. Ziehen Sie ggf. die Lenkerbefestigungsschrauben nach vorgeschriebenem Drehmoment an. Auch die Lenkergriffe sollten festsitzen und nicht verdreht werden können - lockere Griffe bitte wieder befestigen oder kleben.

Lenkungslager-Spiel: Heben Sie die Vorderfront des Motorrads (z. B. mit einem Zentralständer) und ziehen Sie leicht am unteren Ende der Gabel nach vorn und hinten, um zu fühlen, ob das Lenkkopflager Spiel hat. Jegliches Spiel im Lenkungslager ist unzulässig und wird vom Prüfer beanstandet - also falls vorhanden, Lager justieren oder ersetzen lassen.

Lenkerschloss: Es sollte einwandfrei einrasten und den Lenker sicher in der Verriegelungsposition halten.

Bauteile

  • der Bremshebel bzw. das -pedal (ist das Spiel normal und der Hebel unverbogen?)
  • die Bremsleitungen und Schläuche (dicht, nicht porös oder rissig?)
  • eventuelle Gestänge bei Trommelbremsen
  • die Bremsbeläge (noch ausreichend Belagstärke vorhanden?)
  • Bremsscheiben bzw. Trommeln (keine Riefen, Risse oder untermaßige Dicke)

Schauen Sie beispielsweise durch das Sichtfenster oder entfernen Sie die Bremssättel, um die Belagstärke zu beurteilen - bei vielen Motorrädern gibt es Verschleißmarkierungen.

Bremsflüssigkeit: Kontrollieren Sie im Ausgleichsbehälter Stand und Zustand der Bremsflüssigkeit. Sie muss klar und ausreichend vorhanden sein. Dunkle oder über zwei Jahre alte Flüssigkeit sollte gewechselt werden. Die Bremsanlage muss absolut dicht sein – kein Austritt an Sätteln, Leitungen oder Nippeln.

Bremswirkung und Freigängigkeit: Die Bremsen müssen kräftig greifen und danach vollständig lösen. Hängen Sie das Motorrad vorn und hinten auf und prüfen Sie, ob die Räder frei und ohne Schleifgeräusche laufen. Schleift ein Rad, könnte ein Bremssattel.

Wegreserve: Bremshebel und Pedal dürfen nicht bis zum Anschlag durchgezogen werden, sondern müssen eine kleine Reserve haben. Ist der Hebelweg zu kurz oder „hart“, kann Luft im System sein.

Profiltiefe: Überprüfen Sie die Profiltiefe an mehreren Stellen des Reifens. Gesetzlich sind mindestens 1,6 mm Profiltiefe vorgeschrieben (bei Leichtkrafträdern bis 125 cm³ genügen 1,0 mm). Liegt Ihr Reifen darunter, fallen Sie bei der HU durch - der Prüfer wird abgefahrene Reifen sofort bemängeln. Tipp: Schon ab ca. 2 mm Restprofil lässt die Nasshaftung stark nach, es lohnt sich also meist, den Reifen rechtzeitig zu wechseln.

Reifenart und Größe: Vergleichen Sie die montierten Reifen mit den Angaben in Ihren Fahrzeugpapieren. Größe, Bauart und Tragfähigkeit der Reifen müssen den Einträgen entsprechen - oder es muss eine entsprechende Reifenfreigabe / Gutachten dafür mitgeführt werden. Gerade wenn Sie einen anderen Reifenquerschnitt, einen Breitreifen oder ein anderes Profil fahren als serienmäßig vorgesehen, achten Sie darauf, dass dies zulässig ist.

Laufrichtung: Kontrollieren Sie die Markierung der Laufrichtung auf dem Reifen und ob der Reifen richtig herum montiert ist. Ein verdrehter Pfeil (falsche Laufrichtung) muss korrigiert werden.

Reifenzustand: Begutachten Sie die Oberfläche der Reifen: Gibt es Risse, Beulen, eingefahrene Gegenstände oder poröse Stellen? Derartige Beschädigungen oder Alterungsrisse können zur Verkehrsunsicherheit führen - ein Reifen mit sichtbaren Mängeln wird bei der HU ebenfalls beanstandet.

Felgen und Speichen: Werfen Sie auch einen Blick auf die Felgen. Sind sie frei von größeren Kratzern, Beulen oder Verformungen? Besonders nach Bordsteinremplern oder Schlaglöchern können Felgen Schäden aufweisen. Bei Speichenrädern überprüfen Sie, ob alle Speichen festsitzen und unbeschädigt sind.

Achsen: Stellen Sie sicher, dass die Radachsen korrekt festgezogen und gesichert sind (Splinte oder Sicherungsschrauben angebracht). Auch die Radlager dürfen kein Spiel haben - wenn Sie das Rad bei angehobener Maschine seitlich zu bewegen versuchen, sollte kein merkliches Spiel fühlbar sein.

Freigängigkeit: Abschließend vergewissern Sie sich, dass kein Bauteil an den rotierenden Rädern schleift. Beispielsweise darf der Reifen nicht am Kotflügel oder der Schwinge schleifen (besonders relevant, wenn andere Reifen- oder Felgengrößen montiert wurden). Wenn Sie das Vorderrad einschlagen, darf das Rad nicht an Verkleidungsteilen oder Leitungen anstoßen.

Der Endantrieb (meist Kette) muss gründlich geprüft werden:

Kette: Über gesamte Länge kontrollieren - sauber, leicht geölt (überschüssiges Fett abwischen), nicht rostig.

Kettenspannung: Im unbelasteten Zustand prüfen; in der Mitte zwischen den Ritzeln sollte sie sich ca. 2-3 cm durchbiegen lassen. Zu locker = Abspringgefahr, zu straff = Verschleiß. Spannung nach Herstellervorgabe einstellen.

Ritzel / Kettenrad: Zähne dürfen nicht „haifischzahnförmig“ abgenutzt sein. Bei starkem Verschleiß ersetzen (am besten im Set).

Ausrichtung: Kettenschloss-Clip richtig montieren, Öffnung entgegen der Laufrichtung.

Kettenschutz: Muss vorhanden, fest und unbeschädigt sein; Fehlen gilt als Mangel (außer mit Gutachten).

Alternative Antriebe: Bei Riemen Risse und Spannung prüfen, bei Kardan auf Undichtigkeiten achten.

Funktionstest: Hinterrad anheben, Antrieb drehen - gleichmäßiger Lauf ohne Geräusche oder hängende Glieder.

Gabel und Stoßdämpfer: Motorrad aufbocken, Gabelholme reinigen und mehrmals kräftig einfedern. Ölschlieren an den Standrohren weisen auf undichte Simmerringe hin - diese vor der HU ersetzen. Auch hinten darf kein Öl austreten. Ölverlust beeinträchtigt Dämpfung und kann Bremsen verunreinigen.

Dämpfung: Motorrad vorne und hinten kräftig herunterdrücken und loslassen - es sollte sanft ein- und ausfedern, ohne Nachschwingen oder Durchschlagen. Nachwippen deutet auf verschlissene Dämpfer hin, Poltern oder Knacken auf defekte Buchsen oder Lager.

Lager und Spiel: Motorrad anheben und Radaufhängungen prüfen. Wackelt das angehobene Rad seitlich, sind meist Radlager verschlissen. Auch Schwingenlager dürfen kein Spiel haben. Alle Gelenke müssen spielfrei, leichtgängig und geräuschlos arbeiten. Schmieren Sie Lager und Gelenke ggf. gemäß Herstellerangaben.

Rahmen: Auf Risse, Verformungen und Rost prüfen, besonders an Schweißnähten, Lenkkopf und Schwingenaufnahme. Risse oder Durchrostungen sind durchfallerhebliche Mängel. Nach Unfällen auf Verzug achten.

Schraubverbindungen: Alle sicherheitsrelevanten Schrauben (Achsmuttern, Lenkerklemmen, Bremssättel, Fußrasten, Motorhalterungen etc.) müssen festsitzen und - falls vorgesehen - gesichert sein (Splint, Sicherungsblech, selbstsichernde Mutter).

Ständer: Seiten- und Hauptständer müssen das Motorrad sicher halten und korrekt einklappen oder verriegeln. Feder und ggf. Ständerschalter prüfen.

Anbauteile & Karosserie: Verkleidung, Scheibe, Lampen-, Kennzeichen- und Kofferhalter, Spiegel usw. müssen festmontiert, unbeschädigt und ohne scharfe Kanten sein. Abgebrochene Kanten mit Kantenschutz sichern.

Sitzbank & Fußrasten: Sitzbank muss sicher einrasten; Fußrasten (auch Sozius) fest und mit intakten Gummis.

Lenker & Hebel: Dürfen sich nicht verdrehen lassen, ggf. Schrauben nachziehen.

Spiegel & Kennzeichen: Zwei unbeschädigte Spiegel mit ausreichender Sicht; Kennzeichen fest, sauber und gut lesbar. Der Neigungswinkel muss stimmen.

Dichtheit: Tropfendes Benzin oder undichte Einspritzdüsen sind gefährlich und HU-relevant. Alle Leitungen und Anschlüsse vom Tank bis Vergaser/Einspritzung prüfen.

Auspuff: festmontiert, ohne Löcher oder Rußspuren. Undichte Krümmer oder Schalldämpfer vor der HU abdichten

Geräusch: Zu laute Anlagen oder fehlende dB-Killer führen zum Durchfallen - ggf. Originalzustand wiederherstellen.

Motormanagement: Kontrollleuchte darf nicht dauerhaft leuchten. Zeigt die MIL einen Fehler (z. B. Lambdasonde defekt), muss dieser vor der HU behoben werden.

Bei wassergekühlten Motorrädern
Kühlflüssigkeitsstand und Kühlsystem: keine Lecks an Schläuchen oder Kühler, keine Ablagerungen

Häufige Mängel bei der HU - typische Fallen vermeiden

Auch bei guter Vorbereitung können Prüfer Mängel finden – viele typische HU-Probleme sind aber leicht vermeidbar.

Elektrik & Beleuchtung: Häufige Beanstandungen betreffen defekte Glühbirnen, Kontrollleuchten oder erblindete Reflektoren. Unzulässige Umbauten wie LED-Blinker ohne E-Prüfzeichen oder getönte Leuchten führen ebenfalls zum Durchfallen.

Bereifung: Abgefahrene, beschädigte oder falsche Reifen (Größe / Speed Index) sind ein klassischer Mangel.

Fahrwerk & Lager: Spiel in Lenkkopf-, Schwingen- oder Radlagern sowie undichte Gabel- oder Stoßdämpferdichtungen gehören zu den Dauerbrennern.

Umbauten & Wartung: Nicht eingetragene Zubehörteile (Auspuff, Spiegel, Lenker, Kennzeichenhalter) führen zur Plakettenverweigerung. Auch Undichtigkeiten an Motor, Dämpfern oder Bremsleitungen sowie defekte Kabel sind häufige Stolperfallen.

 

Was tun, wenn ein Mangel festgestellt wird? - Nachprüfung & Fristen

Trotz aller Vorbereitung kann es passieren, dass Ihr Motorrad die HU nicht besteht - der Prüfer wird in diesem Fall keinen Aufkleber erteilen und einen Mängelbericht ausstellen.

Erhebliche Mängel: Bei erheblichen Mängeln (EM), die zur Verweigerung der Plakette führen, haben Sie einen Monat Zeit für die Reparatur und Nachprüfung. In dieser Frist müssen Sie die beanstandeten Punkte beheben lassen und das Motorrad zur Nachuntersuchung erneut vorführen. Die Nachprüfung ist günstiger als eine komplette HU; je nach Region und Organisation sollten Sie mit 20-40 € Gebühren dafür rechnen.

Geringe Mängel: Es gibt auch die Kategorie geringe Mängel (GM) - das sind kleine Beanstandungen, die die Verkehrssicherheit nicht wesentlich beeinträchtigen (z. B. eine abgeschürfte Kunststoffkante oder minimaler Ölfeuchtigkeitsfilm). Mit geringen Mängeln kann der Prüfer die Plakette dennoch zuerkennen und auf eine Nachprüfung verzichten. Als Halter sind Sie aber verpflichtet, diese Mängel zeitnah zu beheben. Verlassen Sie sich also nicht darauf, dass „ein bisschen was durchgeht“ - die Regeln wurden in den letzten Jahren verschärft, und viele früher als gering eingestufte Mängel führen heute bereits zum Nichtbestehen. Gehen Sie deshalb auf Nummer sicher und beheben Sie auch kleine Defekte vorab. Gefährliche Mängel: In seltenen Fällen kann ein Fahrzeug auch als verkehrsunsicher eingestuft werden (z. B. Rahmenbruch, wirkungslose Bremse). Dann erlischt die Betriebserlaubnis sofort, und Sie dürfen nicht mehr fahren, bevor die Sache repariert und durch die Prüfstelle abgenommen ist.

Nach der Reparatur der bemängelten Teile: Fahren Sie zur Nachprüfung (idealerweise zur selben Organisation, teilweise ist sie dort günstiger). Bringen Sie den Mängelbericht mit, damit der Prüfer gezielt die behobenen Punkte kontrollieren kann. Haben Sie alles innerhalb der Frist beheben lassen, erhalten Sie die Plakette ohne erneute Vollabnahme - es werden nur die Mängel nachkontrolliert. Verstreicht die Frist oder treten neue Mängel auf, muss eine komplette HU wiederholt werden.

Lesetipp: TÜV Checkliste fürs Auto

 

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