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Die Zulassungsbescheinigung Teil 1

Der Fahrzeugschein erklärt

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist der amtliche Nachweis darüber, dass ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist und wird bei der An- oder Ummeldung durch die Zulassungsbehörde ausgestellt. Sie enthält Angaben zum Fahrzeughalter sowie zahlreiche technische Fahrzeugdaten. 

Das Dokument ist blassgrün, gefaltet und etwas größer als eine Scheckkarte. Es wird auf speziellem Sicherheitspapier gedruckt und besitzt eine individuelle Dokumentennummer.

Zu Teil 2 der Zulassungsbescheinigung

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält insbesondere:

  • Name und Anschrift des Fahrzeughalters
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN
  • Hersteller- und Typschlüsselnummer, kurz HSN und TSN
  • Datum der Erstzulassung
  • Fahrzeugklasse und Aufbauart
  • Kraftstoffart beziehungsweise Energiequelle
  • Motorleistung
  • Hubraum
  • Schadstoffklasse
  • zulässige Gesamtmasse
  • zulässige Anhänge- und Achslasten
  • eine zugelassene Reifengröße
Zulassungsbescheinigung Teil 1

Bild © studio v-zwoelf - stock.adobe.com

Die Zulassungsbescheinigung muss bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr mitgeführt und bei einer Kontrolle vorgezeigt werden können. Das gilt auch dann, wenn nicht der eingetragene Fahrzeughalter am Steuer sitzt. Eine einfache Kopie ersetzt das Original grundsätzlich nicht. 

 

Wo steht was in der Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Die einzelnen Informationen sind durch Buchstaben und Zahlen gekennzeichnet. Durch diese europaweit weitgehend einheitliche Systematik lassen sich die wichtigsten Fahrzeugdaten schnell finden. Wichtige Felder im Überblick:

Feld Bedeutung
B Datum der Erstzulassung
C.1 Name und Anschrift des Fahrzeughalters
D.1 Fahrzeugmarke
D.2 Fahrzeugtyp, Variante und Version
D.3 Handelsbezeichnung
E Fahrzeug-Identifizierungsnummer
J Fahrzeugklasse
P.1 Hubraum in Kubikzentimetern
P.2 Nennleistung in Kilowatt
P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle
S.1 Anzahl der Sitzplätze einschließlich Fahrersitz
2.1 Herstellerschlüsselnummer
2.2  Typschlüsselnummer
15.1 Reifengröße der ersten Achse
15.2  Reifengröße der zweiten Achse
22  Bemerkungen und Ausnahmen

Unterschied zwischen Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist das Dokument, das Sie während der Fahrt mitführen. Es enthält vor allem Angaben zum Halter und die technischen Daten des Fahrzeugs.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 2, früher Fahrzeugbrief genannt, wird dagegen insbesondere bei der Zulassung, Ummeldung und beim Verkauf eines Fahrzeugs benötigt. Sie sollte sicher zu Hause und nicht dauerhaft im Fahrzeug aufbewahrt werden.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Zulassungsbescheinigung Teil 2.

 

Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren oder gestohlen

Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren, sollten Sie sich zeitnah an die zuständige Zulassungsbehörde wenden und ein Ersatzdokument beantragen. 

Bei einem Diebstahl sollten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Bescheinigung über die Diebstahlanzeige kann für die Beantragung des Ersatzdokuments benötigt werden. Welche Unterlagen erforderlich sind, kann je nach Zulassungsstelle und Einzelfall variieren. Häufig werden unter anderem folgende Dokumente verlangt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • gegebenenfalls eine Verlusterklärung oder eidesstattliche Versicherung
  • bei Diebstahl die polizeiliche Diebstahlanzeige

Informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle über die konkreten Anforderungen.

 

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Ihre häufig gestellten Fragen:

Was ist die Zulassungsbescheinigungen Teil 1?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird bei der Fahrzeugan- und ummeldung von der Zulassungsstelle ausgestellt und enthält wichtige Informationen zu den technischen Daten des Fahrzeugs und zu dessen Halter. Es ist erforderlich, den sogenannten Kfz-Schein immer im Fahrzeug mitzuführen. 

Welche Informationen stehen auf dem Fahrzeugschein?

Auf dem Fahrzeugschein finden sich viele Informationen rund um die technischen Daten des Fahrzeugs. Dazu gehören Angaben zu passenden Reifen, der Anhängelast oder zur Motorleistung. Im Schein ist zudem immer der aktuelle Halter eingetragen, zu finden sind zudem die Schlüsselnummern, welche Hersteller und Modell eindeutig dokumentieren. Die genauen Vorgaben für den Fahrzeugschein sind in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt.

Wo steht was auf dem Fahrzeugschein?

Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I finden sich alle Informationen über Fahrzeug und Halter. Unter Punkt 2 stehen die Angaben zum Fahrzeughalter, etwa Name und Anschrift. Der Punkt D enthält die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Weitere wichtige Informationen sind die HSN- und TSN-Nummer, welche sich in den Feldern 2 und 3 finden lassen. Mit diesen Nummern können Sie passende neue Reifen kaufen.

Wo steht im Fahrzeugschein, wie viel PS das Auto hat?

Die Leistung des Autos steht unter P.2 und wird dort in Kilowatt (kW) angegeben. Um diese in PS umzurechnen, muss die angegebene Zahl lediglich mit 1,36 multipliziert werden.

Was bedeuten die Zahlen auf dem Fahrzeugschein?

Alle Angaben auf dem Schein stehen für technische Eigenschaften des Fahrzeugs oder dienen der genauen Zuordnung. Dazu gehören beispielsweise die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, die Hersteller- und Typenschlüsselnummer oder technische Daten wie die Motorleistung und die maximale Anhängelast.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?

Der Fahrzeugbrief regelt die Besitzverhältnisse eines Autos und gibt Aufschluss über den aktuellen Eigentümer und Halter sowie eventuelle Vorbesitzer. Er ist nur bei der Anmeldung, Ummeldung oder dem Verkauf des Fahrzeugs erforderlich und muss der Behörde vorgelegt werden. Der Fahrzeugschein dagegen muss immer mitgeführt werden und enthält wichtige Angaben zu Fahrzeug und Halter.

Kann man den Fahrzeugschein im Auto lassen?

Ja, die Zulassungsbescheinigung Teil I sollte sich bestenfalls immer im Fahrzeug befinden. Im Falle einer Verkehrskontrolle muss sie vorgezeigt werden können, eine Kopie ist nicht ausreichend. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.

Fahrzeugschein verloren - was tun?

Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheins müssen Sie das umgehend an die Zulassungsstelle melden. Diese stellt Ihnen anschließend ein Dokument aus (eine Woche gültig) mit der Sie auch ohne Schein fahren dürfen. Bei einem Diebstahl müssen Sie zuvor eine Diebstahlanzeige bei der Polizei stellen, die anschließend der Behörde vorgelegt werden kann.

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