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Motorrad Reifenfreigabe

Seit 2025 gelten für die Motorrad-Reifenfreigabe deutlich strengere Maßstäbe: Herstellerfreigaben allein reichen in vielen Fällen nicht mehr aus, wenn Dimension oder Bauart vom genehmigten Zustand abweichen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie Ihre montierten Reifen weiterfahren dürfen, welche Fälle die Regeln unterscheiden – und welche Schritte nötig sind, wenn doch eine Abnahme oder Eintragung erforderlich wird.

Inhaltsverzeichnis

 

Motorrad Reifenfreigabe

Bild © 2023 H_Ko/Shutterstock

Gelten Herstellerfreigaben nicht mehr?

Herstellerfreigaben (auch als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet) sind heute nicht mehr der Freifahrtschein, sobald Sie eine Reifenkombination montieren, die von den genehmigten Angaben Ihres Motorrads abweicht. Hintergrund ist eine Neufestlegung der Praxis zur Reifenumrüstung, die schrittweise eingeführt wurde: Für Reifen mit Herstellungsdatum ab 2020 waren die Anforderungen schon früher strenger – und seit dem 01.01.2025 gilt die Vorgehensweise für alle Reifenumrüstungen, unabhängig davon, wann der Reifen produziert wurde.

Damit Sie wissen, ob Sie legal unterwegs sind, ist zuerst entscheidend, welche Genehmigungsart Ihr Motorrad hat:

Woher wissen Sie nun, ob Sie mit Ihren montierten Reifen fahren dürfen?

Prüfen Sie zuerst Zulassungsbescheinigung Teil 1 und – falls vorhanden – die COC-Papiere: Stehen Ihre Dimensionen dort drin, und stimmen Bauart sowie Index, sind Sie in den unproblematischen Fällen 1a/1b. Sobald Dimension oder Bauart abweicht, behandeln Sie es wie Fall 1c/2: Dann hilft eine Herstellerfreigabe höchstens noch als Unterlage für die Prüfstelle, ersetzt aber keine notwendige Abnahme.

 

 

Schnell-Check: Darf ich meine Motorradreifen noch fahren?

Schauen Sie in Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 1. Stimmen Ihre Reifen mit den dort angegebenen Größe und der Bauart überein? 

Wenn keine Einschränkung bzgl. Hersteller/Profil vorliegt…

  • …und Load- & Speed-Index identisch oder höher als in der Zulassungsbescheinigung dann ist auch Mischbereifung ohne Bescheinigung zulässig.
  • … und Speed-Index geringer als in der Zulassungsbescheinigung ist und die Reifen eine M+S-Kennung haben dann sind sie mit Aufkleber über verringerte Höchstgeschwindigkeit zulässig.

Wenn eine Einschränkung bzgl. Hersteller/Profil vorliegt…

  • … und Load- & Speed-Index identisch oder höher als in der Zulassungsbescheinigung sind und maximales Baumaß ins Fahrzeug passt dann sind sie via Austragung der Reifen-Fabrikatsbindung über §19.2 StVZO zulässig.
  • … und das maximale Baumaß nicht passt, sodass der montierte Reifen Platz hat dann ist eine Eintragung des Profils über §19.2 StVZO möglich.

Webb Load- oder Speed-Index geringer als in der Zulassungsbescheinigung sind dann ist das unzulässig, Sie können eine Eintragung über §19.2 StVZO ggf. prüfen lassen.

 

  • Wenn ein Teilegutachten verfügbar ist dann ist eine Eintragung von Größe und Profil über §19.3 StVZO möglich.
  • Wenn das maximale Baumaß der Austauschgrößen im Fahrzeug Platz hat dann ist eine Eintragung der Alternativgrößen ohne Profilbindung über §19.2 StVZO zulässig.
  • Wenn eine Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers verfügbar ist dann ist eine Eintragung des Profils über §19.2 StVZO möglich.
  • Wenn keine Bescheinigung verfügbar ist dann sind die Reifen unzulässig, Sie können eine Eintragung über §19.2 StVZO ggf. prüfen lassen.

Zwei Möglichkeiten: Einzelabnahme oder Austragung der Reifenbindung

Wenn Ihre Bereifung nicht eindeutig zu den genehmigten Angaben passt, bleiben in der Praxis meist zwei Wege: Abnahme/Eintragung der konkreten Kombination oder bereinigte Papiere ohne Reifenfabrikatsbindung, soweit das bei Ihrem Fahrzeug sinnvoll und möglich ist.

Wann empfohlen?
Eine Einzelabnahme ist die richtige Wahl, wenn Sie außerhalb der genehmigten Größen/Bauarten fahren möchten (Fall 1c) oder Ihr Motorrad keine EU-Typgenehmigung hat (Fall 2). Auch wenn es für Ihre Wunschkombination keine klaren genehmigten Alternativen in den Papieren gibt, ist die Einzelabnahme oft der direkteste Weg.

Vorteile

  • Sie erhalten eine rechtssichere Eintragung genau für Ihre montierte Kombination.
  • Auch besondere Umbauten (z. B. andere Felgen, Fahrwerksänderungen) können dabei mitbewertet werden.

Nachteile

  • Höherer Aufwand, Kosten und ggf. mehr Vorbereitung (Unterlagen, Nachweise, Vorführung).
  • Keine Garantie: Ob die Prüfstelle die Kombination akzeptiert, hängt von Technik, Freigängigkeit und Nachweisen ab.

So gehen Sie genau vor

  1. Unterlagen sammeln: Zulassungsbescheinigung Teil 1, ggf. COC/ABE, Daten zu Felgen (Breite, Durchmesser, Kennzeichnungen), Reifenangaben (Dimension, Lastindex/Geschwindigkeitsindex, Bauart), ggf. Nachweise zu Umbauten am Fahrwerk.
  2. Technische Eignung prüfen: Freigängigkeit (Schwinge, Kette, Schutzblech), ausreichender Abstand bei eingefedertem Zustand, kein Kontakt bei Volleinschlag, Tacho-/ABS-Verhalten bei relevanten Änderungen.
  3. Prüfstelle kontaktieren (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ): Vorab klären, welche Nachweise erwartet werden und ob ein Herstellerdokument als Prüfgrundlage akzeptiert wird.
  4. Reifen montieren lassen (fachgerecht): Idealerweise mit Montage-/Rechnung als Nachweis und korrektem Luftdruck, Ventilen, ggf. neuen Schläuchen bei Diagonalreifen.
  5. Vorführung und Begutachtung: Die Prüfstelle bewertet u. a. Tragfähigkeit/Geschwindigkeit, Freigängigkeit, Fahrverhalten und Übereinstimmung mit dem genehmigten Zustand.
  6. Eintragung veranlassen: Mit dem Gutachten lassen Sie die Änderung in den Fahrzeugpapieren eintragen, damit Ihre Kombination im Alltag und bei Kontrollen eindeutig abgesichert ist.
  7. Unterlagen mitführen: Nehmen Sie Gutachten und neue Papiere (oder zumindest die Bescheinigung bis zur Eintragung) bei Fahrten mit.

Wann empfohlen?
Das Austragen der Reifenfabrikatsbindung ist sinnvoll, wenn Ihre Papiere noch eine Hersteller-/Profilbindung enthalten, Sie aber bei Dimension und Bauart im genehmigten Rahmen bleiben wollen und die Bindung praktisch nur unnötig einschränkt. Besonders bei Motorrädern mit EU-Typgenehmigung kann es helfen, die Dokumentenlage zu bereinigen, damit Sie künftig leichter auf zulässige Alternativen wechseln können.

Vorteile

  • Mehr Flexibilität beim Reifenkauf: Sie sind nicht auf bestimmte Marken/Modelle festgelegt.
  • Weniger Diskussion bei Kontrollen, wenn Ihre Unterlagen eindeutig sind.

Nachteile

  • Nicht in jedem Fall möglich oder sinnvoll, insbesondere wenn Ihr Fahrzeug ohnehin in Fall 2 fällt oder Dimension/Bauart geändert werden sollen.
  • Je nach Prüfstelle und Ausgangslage kann trotzdem eine Begutachtung nötig sein.

So gehen Sie genau vor

  1. Papiere prüfen: Steht wirklich eine Reifenfabrikatsbindung/Profilbindung in Zulassungsbescheinigung Teil 1/Anlagen/alten Unterlagen, oder handelt es sich nur um einen Hinweis?
  2. Zulässige Basis sicherstellen: Bleiben Sie bei den in den Papieren freigegebenen Dimensionen/Bauarten und achten Sie auf Lastindex/Geschwindigkeitsindex.
  3. Prüfstelle ansprechen: Schildern Sie, dass Sie die Bindung austragen lassen möchten, und bringen Sie Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie ggf. COC/ABE mit.
  4. Begutachtung durchführen lassen: Je nach Konstellation erfolgt eine Änderung nach den einschlägigen Regelungen, die Prüfstelle erstellt den Nachweis für die Dokumentenänderung.
  5. Eintragung/Änderung der Papiere: Mit dem Nachweis veranlassen Sie die Anpassung Ihrer Fahrzeugdokumente, damit die Bindung offiziell entfällt.
  6. Danach konsequent im Rahmen bleiben: Die Austragung ersetzt keine Abnahme, wenn Sie später doch Größe oder Bauart ändern.

Wieso diese Neuregelung?

Motorradreifen wirken auf den ersten Blick wie ein reines Verschleißteil – technisch sind sie aber ein zentrales Bauteil für Stabilität, Bremsweg, Aufstellmoment und Kurvenverhalten. Anders als beim Pkw ist das Fahrverhalten eines Motorrads deutlich sensibler: Schon kleine Änderungen an Profilkontur, Karkassenaufbau (Diagonal/Radial), Reifenbreite oder Querschnitt können die Lenkkräfte, die Eigendämpfung und das Zusammenspiel mit Fahrwerk und Assistenzsystemen spürbar verändern.

Die frühere Praxis, eine Reifenfreigabe des Herstellers als ausreichend anzusehen, hatte mehrere Schwachstellen:

  • Uneinheitliche Nachweise: Nicht jede Bescheinigung beruhte auf vergleichbar tiefen Prüfungen, und der Umfang war für Außenstehende schwer zu bewerten.
  • Unklare Verantwortlichkeiten: Im Schadensfall war nicht immer transparent, wer welche technische Aussage trägt – Reifenhersteller, Fahrzeughersteller, Halter, Prüfstelle.
  • Technischer Wandel: Moderne Motorräder haben ABS- und Traktionsregelungen, teils komplexe Fahrmodi und sehr spezifische Fahrwerksauslegungen; eine Reifenänderung kann diese Systeme indirekt beeinflussen.
  • Verkehrssicherheit und Prüfbarkeit: Behörden und Prüforganisationen brauchen nachvollziehbare, standardisierte Kriterien, die im Zweifel auch bei Kontrollen und Gutachten belastbar sind.

Die Neuregelung soll deshalb vor allem eines erreichen: Klare, überprüfbare Regeln, wann eine Umrüstung unkritisch ist (gleiche Größe/innerhalb genehmigter Größen) und wann ein neutraler technischer Nachweis über eine Prüfstelle erforderlich ist (Abweichung bei Größe oder Bauart). Herstellerunterlagen sind damit nicht wertlos, aber sie haben ihren Charakter geändert: Sie sind häufig Prüfgrundlage – nicht mehr der alleinige Beleg, dass eine abweichende Kombination ohne weitere Schritte gefahren werden darf.

 

Beim Motorradreifenkauf beachten

  • Zuerst die Dokumente, dann den Warenkorb: Prüfen Sie vor dem Kauf Zulassungsbescheinigung Teil 1 und COC/ABE auf zulässige Dimensionen und Bauarten.
  • Traglast- und Geschwindigkeitsindex: Kaufen Sie nur Reifen, deren Index mindestens dem geforderten Niveau entspricht, sonst wird es schnell unzulässig oder abnahmepflichtig.
  • Bauart (Diagonal/Radial) und Kennzeichnungen: Achten Sie darauf, ob Ihre Papiere eine Bauart festlegen oder ob Mischungen ausgeschlossen sind.
  • Reifenpaarung vorn/hinten: Viele Motorräder reagieren empfindlich auf Mischkombinationen; bleiben Sie, wenn möglich, bei abgestimmten Paarungen, die technisch nachvollziehbar sind.
  • Im Zweifel vorab mit der Prüfstelle sprechen: Wenn Sie außerhalb der genehmigten Angaben planen, klären Sie die Unterlagenanforderungen, bevor Sie montieren lassen – das spart Zeit und Ärger.
Reifenfreigabe Motorrad

Bild © Alexander Kirch/Shutterstock.com

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Ihre häufig gestellten Fragen:

Was ändert sich 2025 für Motorradreifen?

Seit 2025 müssen Reifenumrüstungen strenger danach beurteilt werden, ob Dimension und Bauart dem genehmigten Zustand entsprechen. Herstellerfreigaben reichen bei Abweichungen nicht mehr als alleiniger Nachweis, häufig ist dann eine Begutachtung mit Eintragung nötig.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Motorradreifen?

Das ist ein Dokument, in dem ein Hersteller bestimmte Reifen-Fahrzeug-Kombinationen aus technischer Sicht als passend beschreibt. Bei Änderungen von Größe oder Bauart dient es heute meist nur noch als Unterlage für die Prüfstelle und ersetzt keine Abnahme.

Wann ist es notwendig, Motorradreifen eintragen zu lassen?

Eine Eintragung wird typischerweise notwendig, wenn Ihre montierte Reifengröße oder Reifenbauart nicht den genehmigten Angaben in Zulassungsbescheinigung Teil 1/COC/ABE entspricht. Spätestens wenn dadurch die Betriebserlaubnis nach §19 Abs. 2 StVZO betroffen ist, brauchen Sie eine Begutachtung und anschließende Eintragung.

Was kostet die Austragung der Reifenbindung beim Motorrad?

Die Kosten hängen von Prüfstelle, Aufwand und Bundesland ab und bewegen sich in der Praxis oft von einem niedrigen zweistelligen bis in den niedrigen dreistelligen Bereich. Verbindlich kann Ihnen das nur die Prüforganisation nennen, weil Umfang und notwendige Schritte je Fahrzeug unterschiedlich sind.

Welche Motorradreifen darf ich ohne Eintragung fahren?

Sie dürfen Reifen ohne Eintragung fahren, wenn Dimension und Bauart zu den genehmigten Angaben passen und Traglast- sowie Geschwindigkeitsindex mindestens den Vorgaben entsprechen. Bei Motorrädern mit EU-Typgenehmigung ist ein Markenwechsel in gleicher Größe in der Regel unkritisch, solange Sie im genehmigten Rahmen bleiben.

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