Die Zulassungsbescheinigung Teil 2
Der Fahrzeugbrief erklärt
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist ein amtliches Fahrzeugdokument. Sie enthält Angaben, durch die das Fahrzeug eindeutig identifiziert und einem Verfügungsberechtigten beziehungsweise Halter zugeordnet werden kann. Sie wird nicht für die tägliche Teilnahme am Straßenverkehr benötigt. Sie kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn sich der Zulassungsstatus oder die Zuordnung eines Fahrzeugs ändert.
Das Dokument verfügt über verschiedene Sicherheitsmerkmale. Dazu gehören spezielles Papier, besondere Drucktechniken und eine individuelle Dokumentennummer.
Die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 2
Ihr Schwerpunkt liegt auf der eindeutigen Identifizierung des Fahrzeugs und den für die Zulassung relevanten Daten. Zu den enthaltenen Angaben gehören insbesondere:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- amtliches Kennzeichen
- Marke und Fahrzeugtyp
- Fahrzeugklasse
- Datum der Erstzulassung
- Name und Anschrift des eingetragenen Halters
- ausstellende Zulassungsbehörde
- Datum der Ausstellung
- Anzahl der vorherigen Halter
- Dokumentennummer
Bild © Stockfotos-MG - stock.adobe.com
Die konkrete Anordnung der Angaben wird durch Buchstaben- und Zahlenfelder gekennzeichnet. Wichtige Felder im Überblick:
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| A | Amtliches Kennzeichen |
| B | Datum der Erstzulassung |
| C.3.1 | Name oder Firmenname |
| C.3.2 | Vorname beziehungsweise Namensbestandteile |
| C.3.3 | Anschrift |
| D.1 | Marke |
| D.2 | Typ, Variante und Version |
| D.3 | Handelsbezeichnung |
| E | Fahrzeug-Identifizierungsnummer |
| I | Datum der Ausstellung |
| J | Fahrzeugklasse |
| K | Nummer der EG-Typgenehmigung oder Allgemeinen Betriebserlaubnis |
Wann braucht man die Zulassungsbescheinigung Teil 2?
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird insbesondere bei behördlichen oder vertraglichen Vorgängen benötigt. Dazu gehören:
- erstmalige Zulassung eines Fahrzeugs
- Ummeldung nach einem Halterwechsel
- Umschreibung nach einem Umzug
- Wiederzulassung
- Außerbetriebsetzung in bestimmten Fällen
- Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs
- Beantragung von Ersatzdokumenten
- Änderungen wichtiger Fahrzeug- oder Halterdaten
Für eine gewöhnliche Fahrt müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 dagegen nicht mitführen.
Wo sollte die Zulassungsbescheinigung Teil 2 aufbewahrt werden?
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sollte sicher zu Hause oder an einem anderen geschützten Ort aufbewahrt werden. Sie gehört nicht dauerhaft ins Fahrzeug. Bei einem Fahrzeugdiebstahl könnte eine im Fahrzeug liegende Zulassungsbescheinigung Teil 2 den unberechtigten Weiterverkauf erleichtern. Bewahren Sie das Original daher getrennt von Fahrzeugschlüssel und Zulassungsbescheinigung Teil 1 auf. Auch eine digitale Kopie kann für die eigenen Unterlagen sinnvoll sein. Sie ersetzt bei Zulassungs- und Verkaufsvorgängen jedoch nicht das Original.
Ist der eingetragene Halter automatisch der Eigentümer?
Der in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 eingetragene Halter ist nicht zwangsläufig auch der zivilrechtliche Eigentümer des Fahrzeugs. Eigentum, Besitz und Haltereigenschaft können auseinanderfallen. Das ist beispielsweise bei folgenden Fahrzeugen möglich:
- Leasingfahrzeugen
- finanzierten Fahrzeugen
- Firmenfahrzeugen
- Fahrzeugen, die von einer anderen Person genutzt und unterhalten werden
Auch der Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil 2 allein ist daher nicht in jedem Fall ein abschließender Eigentumsnachweis. Beim Fahrzeugkauf sollten zusätzlich der Kaufvertrag, die Identität des Verkäufers und dessen Berechtigung zur Veräußerung geprüft werden.
Wo steht die Anzahl der Vorhalter?
In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 wird die Anzahl der vorherigen Halter angegeben. Die früheren Halter werden dabei nicht mit vollständigem Namen und Anschrift aufgeführt. Eine Angabe wie „Anzahl der Vorhalter: 2“ bedeutet, dass vor dem aktuell eingetragenen Halter bereits zwei andere Halter registriert waren. Die Zahl sollte beim Gebrauchtwagenkauf mit den Angaben im Inserat, im Kaufvertrag und mit der Fahrzeughistorie verglichen werden.
Zulassungsbescheinigung Teil 2 beim Gebrauchtwagenkauf
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie sich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 im Original zeigen lassen. Prüfen Sie insbesondere:
- Stimmt die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit dem Fahrzeug überein?
- Stimmen Marke, Typ und weitere Fahrzeugangaben?
- Ist der Verkäufer im Dokument eingetragen?
- Falls nicht: Kann er seine Verkaufsberechtigung nachweisen?
- Passt die Anzahl der Vorhalter zu den Angaben des Verkäufers?
- Sind auffällige Änderungen, Beschädigungen oder Manipulationen erkennbar?
- Wird das Dokument nach Abschluss des Kaufs vollständig übergeben?
Fehlt die Zulassungsbescheinigung Teil 2, sollten Sie den Kauf nicht ohne nachvollziehbare Erklärung und weitere Prüfung abschließen. Bei finanzierten Fahrzeugen kann das Dokument beispielsweise noch bei einer Bank liegen.
Was passiert mit Teil 2 beim Fahrzeugverkauf?
Beim Fahrzeugverkauf wird die Zulassungsbescheinigung Teil 2 grundsätzlich zusammen mit den weiteren vereinbarten Fahrzeugunterlagen an den Käufer übergeben. Die Übergabe sollte erst erfolgen, wenn die Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind, insbesondere die vereinbarte Zahlung. Die übergebenen Dokumente können im Kaufvertrag oder in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden.
Was gilt bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen?
Bei einem finanzierten Fahrzeug wird die Zulassungsbescheinigung Teil 2 häufig von der finanzierenden Bank aufbewahrt. Sie dient dabei als Sicherheit, bis der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde. Bei einem Leasingfahrzeug verbleibt das Dokument in der Regel beim Leasinggeber, da dieser Eigentümer des Fahrzeugs bleibt. Für zulassungsrelevante Änderungen müssen sich Fahrzeugnutzer deshalb gegebenenfalls an die Bank oder Leasinggesellschaft wenden.
Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren: Was tun?
Der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 sollte unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde gemeldet werden. Die Neuausstellung ist meist aufwendiger als der Ersatz von Teil 1. Die Behörde muss sicherstellen, dass das ursprüngliche Dokument nicht missbräuchlich verwendet wird. Hierfür können eine eidesstattliche Versicherung und ein öffentliches Aufbietungsverfahren erforderlich sein. Je nach Behörde und Einzelfall werden beispielsweise folgende Unterlagen verlangt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung über den Verlust
- bei Diebstahl eine polizeiliche Anzeige
- bei Vertretung eine Vollmacht
- bei Firmenfahrzeugen zusätzliche Unternehmensunterlagen
Da das Verfahren und die erforderlichen Nachweise variieren können, sollten Sie sich direkt bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle informieren. Taucht das alte Dokument nach Ausstellung des Ersatzdokuments wieder auf, darf es nicht weiterverwendet werden und muss der Behörde übergeben werden.
Unterschiede zwischen Teil 1 und Teil 2 der Zulassungsbescheinigung
| Teil 1 | Teil 2 |
|---|---|
| früher "Fahrzeugschein" | früher "Fahrzeugbrief" |
| wird bei Fahrten mitgeführt | wird sicher außerhalb des Fahrzeugs aufbewahrt |
| enthält ausführliche technische Fahrzeugdaten | enthält grundlegende Fahrzeug- und Halterdaten |
| enthält die eingetragene Reifengröße | enthält keine detaillierte Reifengrößenübersicht |
| wird bei Verkehrskontrollen benötigt | wird bei Zulassung, Ummeldung und Verkauf benötigt |
| kompakt und gefaltet | größeres Dokumentenformat |
Jetzt passende Reifen für Ihr Fahrzeug finden
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 enthält wichtige Angaben zur Identifikation Ihres Fahrzeugs. Für die Auswahl passender Reifen benötigen Sie jedoch in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dort finden Sie unter anderem die eingetragene Reifengröße sowie HSN und TSN.
Passen Sie die Filter wie Reifengröße, Lastindex oder Geschwindigkeitsindex an, um passende Ergebnisse zu erhalten.
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